Mietbedingungen

McRent Finnland

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bie der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 50Mio ist im Mietpreis eingeschlossen.

Basis
Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.200,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite, Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind

Premium
Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde, Schäden an der Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden), Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig
Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Weitere Hinweise
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150,- selbstständig, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verhalten bei Unfällen
Der Mieter ist verpflichtet nach einem Unfall, einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden umgehend (spätestens jedoch am unmittelbar nächsten Werktag) die Polizei und die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Der Mieter ist verpflichtet für jeden Schadensfall einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Wird kein Schadensbericht erstellt und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.

Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1.200 ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard) zu hinterlegen. Barkaution sowie Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind innerhalb Finnlands auf Anfrage gegen Gebühr möglich. Die Gebühren werden im Reisepreis eingerechnet.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet die Möglichkeit Kindersitze und Sitzerhöhungen zu mieten.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 21 Jahre.
Bei Fahrzeugen über 3,5t beträgt das Mindestalter 25 Jahre.
Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Preisberechnung:

Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen), sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden.

Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Abfrage für die gewünschte Mietdauer durchführen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils freitags neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden (nachfolgend aufgelistet) erfolgen auf eigenes Risiko. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es ist auch kein Abschluss weiterer Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Winterhinweise
Jedes Fahrzeug muss von November bis April (Zeitraum kann variieren je nach Witterung) winterfest gemacht werden, um Frostschäden zu verhindern. Das betrifft Wasserleitungen, Abwassertanks, Frischwassertanks, Warmwassererhitzer und -tank, Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten. "Winterfest" bedeutet, dass das Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr genutzt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar. Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasser, sind vom Mieter selbst zu tragen.
Die Toilette kann teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich mit einem Windschutzscheibenantifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch auch die Benutzung der Toiletten nicht möglich.
Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Mieters das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig. Zusätzlich wird die Rückzahlung der Kaution so lange verzögert, bis das Fahrzeug dem Vermieter wieder winterfest aus der Werkstatt zur Verfügung steht.
Der Mieter ist für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang verantwortlich. Diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen.

Online Check In: Das Formular muss spätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Fahrzeugübernahme
Helsinki: Mo. - Fr. von 14:00 -16:30 Uhr, samstags von 11:00 - 13:00 Uhr gegen Gebühr von Euro 75,- möglich (im Reisepreis bereits eingerechnet)
Rovaniemi: Mo. - Fr. von 14:00 - 16:00 Uhr, samstags von 10:00 - 14:00 Uhr gegen Gebühr von Euro 75,- möglich (im Reisepreis bereits eingerechnet)

Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Fahrzeugrückgabe
Helsinki: Mo. - Fr. von 09:00 - 11:00 Uhr, samstags von 10:00 - 11:00 Uhr gegen Gebühr möglich (im Reisepreis bereits eingerechnet)
Rovaniemi: Mo. - Sa. von 10:00 - 12:00 Uhr, samstags gegen Gebühr möglich (im Reisepreis bereits eingerechnet)

Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Mietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum und geleerten Toiletten- und Abwassertanks zurückgegeben werden. Andernfalls fallen Reinigungsgebühren in Höhe von EUR 163,- (Leerung / Reinigung der Toilette & der Abwassertanks) bzw. mind. EUR 150,- (Reinigung des Innenraums) an.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, sonst berechnet McRent den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- . Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde EUR 30,-. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Es erfolgt keine Erstattung bei frühzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs.


Transfer
Ein Transfer vom Flughafen Helsinki zum Depot von McRent ist nach Absprache und gegen Gebühr möglich.

 

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie, Fahrzeugtyp
McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten, wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a., werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Grösse bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggrösse und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrössen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale
Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung, 2 Gasflaschen  (eine davon voll, die andere im Gebrauch), Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Endreinigung
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben.
Der Vermieter behält sich vor für Fahrzeuge, deren Innenraum verschmutzt ist eine Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 150,- zu erheben. Eine Gebühr für die Außenreinigung des Fahrzeugs fällt nur bei extremer Verschmutzung an. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, sonst werden auch hierfür Gebühren (EUR 163,- ) fällig.

Haustiere / Rauchen
Die Mitnahme von Hunden ist an den meisten Stationen auf Anfrage gegen eine Gebühr gestattet. Das Fahrzeug muss gut gelüftet und gereinigt zurückgegeben werden (ohne Tierhaare). Andernfalls berechnet der Vermieter zusätzliche Reinigungsgebühren. Zudem haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die durch das Haustier entstehen (Kratzer etc.)
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Fahrzeugausstattung
Die im Preis inkludierte Servicepauschale beinhaltet folgende Fahrzeuggrundausstattung:
Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CI Kabel, Wasserschlauch, Ausgleichskeile, Erstausstattung, Toilettenchemikalien, Bordwerkzeug, Bedienungsanleitung und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung, wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten und Warndreieck. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.
Zusätzlich ist das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) sowie ein Fahrradhalter (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.
Bitte beachten Sie, dass in jedem Land ein anderer Standard herrscht und aus diesem Grund keine einheitliche Aussage in Hinsicht auf die Ausstattung getroffen werden kann. Die Ausstattungsinhalte können somit von Land zu Land unterschiedlich sein.

Fährüberfahrten
Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.

Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 60 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 250,- EUR

59 - 50 Tage vor Reisebeginn: 40% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 250,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage