Mietbedingungen

Touring Cars England

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen

Versicherung:

Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 10 Mio.  ist im Preis eingeschlossen.

Bei Basis-Plus sowie im Premium sind Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500 die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt. Die Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500 ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Bei Basis-Plus sowie beim Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! Zudem sind ein Reifenschaden oder ein Schaden an der Windschutzscheibe gedeckt.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder per E-Mail an: reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich:  Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der Hanse Merkur jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt; Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Unfallflucht); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. Stehen auf dem Dach oder der Motorhaube); Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Schäden durch Rauchen im Fahrzeug; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden durch das Fahren mit dem falschen Reifendruck; Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel; Schäden durch Sandstürme oder durch Schnee; generell Schäden durch Stürme (es ist verboten die Wohnmobile zu fahren, wenn die Windgeschwindigkeiten 15m/s überschreiten)

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet eine 24h- Pannenservice an. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Miete mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden hat der Mieter die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Spätestens bei der Fahrzeugrückgabe sollte dem Vermieter ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Schadens- bzw. Unfallbericht übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz.

Sorgfalts- und Obhutspflichten Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten, insbesondere die Zuladung des Fahrzeugs sowie dessen Fahrradträger. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist bei jedem Auftanken zu überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Mechanische Probleme müssen umgehend an TouringCars gemeldet werden.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von GBP 1.500 ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (akzeptiert werden VISA und MasterCard,) zu hinterlegen. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto geblockt und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder freigegeben. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500 ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

In Großbritannien besteht die Pflicht, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm während der Fahrt in einem Kindersitz sicher angeschnallt sein müssen. Kinder unter 3 Jahren benötigen einen Babysitz.
TouringCars bietet Baby / Kindersitze sowie Sitzerhöhungen gegen Gebühr an.

Baby / Kindersitz: Für Kinder bis zu einer Größe von 120 cm.
Sitzerhöhung: Für Kinder mit einer Größe bis zu 135cm.

Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit die Sitze entsprechend zu befestigen. Die Sitze können an der Sitzgruppe im Wohnbereich mit einem 3-Punkt-Gurt befestigt werden. Der Kunde ist für die korrekte Anbringung verantwortlich.
Die Sitze sollten unbedingt bei Buchung vorab reserviert werden, damit auch dessen Verfügbarkeit vor Ort garantiert ist. Bitte teilen Sie uns das Alter, die Größe und das Gewicht der Kinder mit, nur so kann der Vermieter den passenden Sitz zur Verfügung stellen.

Fahrer:

Das Mindestalter aller eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Des Weiteren müssen alle Fahrer seit mindestens zwei Jahren (Anmietung in Manchester)  bzw. drei Jahren (Anmietung in Glasgow/Edinburgh) im Besitz ihres Führerscheins sein.

Zusatzfahrer können vor Ort gegen eine Gebühr pro Fahrer angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

 

Preisberechnung:

Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag werden jeweils als ganzer Tag gezählt.

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Auslandsfahrten Alle Fahrten außerhalb Großbritannien müssen bei Buchung angemeldet und von Touring Cars genehmigt werden! Fahrten nach Russland, Weißrussland sowie Ukraine sind nicht gestattet. Es können zusätzliche Gebühren für Versicherungen anfallen. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Steuer:

Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive. Für alle hier genannten und vor Ort zu bezahlenden Beträge sind die örtlichen Steuern ebenfalls inklusive. Änderungen durch den Vermieter sowie der Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationen haben Montag bis Sonntag von 8.00 - 18.00 Uhr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Die Fahrzeugübernahme ist Montag bis Sonntag von 8.00-18.00 Uhr möglich. Bei Buchung muss die genaue Übernahmeuhrzeit angegebenen werden. Übernahmen zwischen 18.00 – 08.00 Uhr sind auf Anfrage gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von GBP 300.- möglich. Bei Fahrzeugübernahme erfolgt eine ausführlichen Fahrzeugeinweisung, teilweise anhand von Videos, durch den Vermieter (englischsprachig). Bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein (1-2 Stunden).
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und mit vollem Tank und voller Propangasflasche übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt montags bis sonntags zur der bei Übernahme vereinbarten und im Mietvertrag eingetragenen Uhrzeit. Bei Rückgaben zwischen 18.00 – 08.00 Uhr erhebt Touring Cars eine Gebühr in Höhe von GBP 300.-.
Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, so berechnet Touring Cars zusätzliche Verspätungs-Gebühren pro angefangene Stunde.
Das Fahrzeug ist im sauberen Zustand, mit vollem Tank, vollen Gasflaschen, leeren Abwasser- und Toilettentank und entleerten Mülleimern abzugeben. Ist dem nicht so, berechnet Touring Cars dafür Gebühren. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Verstoß berechnet der Vermieter vor Ort zusätzliche Reinigungsgebühren. Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.

Transfer: TouringCars bietet einen kostenfreien Transfer ab/bis Manchester Airport, ab/bis Liverpool Airport sowie ab Chester Bahnhof an. Weitere Transfers auf Anfrage gegen Gebühr möglich. Bitte beachten Sie, dass alle Transfers vorab bei TouringCars angemeldet werden müssen. Dazu wird die Flugnummer, die erwartete Ankunftszeit, Ihre Handynummer sowie Ihre E-Mail-Adresse benötigt.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Touring Cars unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale: Die obligatorische Servicepauschale ist im Angebotspreis bereits berücksichtigt und beinhaltet folgendes: Außenreinigung; Technischer Check-Up; gründliche Fahrzeugeinweisung (englischsprachig); kostenloses Informationsmaterial über das Reiseziel an der Station; 24h-Pannenhilfe vor Ort

Fahrzeugausstattung: Die inkludierte Fahrzeugausstattung bestehend aus: Küchenausstattung: Ess- und Kochgeschirr, verschiedene Teller, Tassen, Gläser, Besteck, Schneidebrett, Dosenöffner, Korkenzieher, Kochlöffel, Campingtöpfe, Pfanne, Schüssel, etc. und Grundausstattung: Wasserschlauch/Wassergießkanne, Stromkabel, GPS, Ausgleichskeile, Bedienungsanleitung, Erste-Hilfe-Set, Reifenreparatur-Set, Reinigungs-Set

Starter Paket beinhaltet: Kosten für eine gefüllte Gasflasche (kann leer zurückgegeben werden), ein zusätzlicher Fahrer und Toilettenchemikalien

Starter Plus Paket beinhaltet: Kosten für eine gefüllte Gasflasche (kann leer zurückgegeben werden), ein zusätzlicher Fahrer, Toilettenchemikalien, ein zusätzliches Reinigungsset sowie die komplette Endreinigung.

Reinigungsgebühren: Die Außenreinigung ist in der Service-Pauschale enthalten. Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein, das Fahrzeug muss besenrein sein. Die komplette Reinigung inklusive das Entleeren der Toilette und des Abwassertanks kann vorab gegen eine Gebühr in Höhe von GBP 200,- dazu gebucht werden. Bitte informieren Sie Touring Cars vorab bei Anmietung, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls wird, sollte der Innenraum bei Rückgabe stark verschmutzt sowie die Tanks nicht geleert sein, eine höhere Reinigungsgebühr berechnet.
Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Verstoß berechnet der Vermieter vor Ort zusätzliche Reinigungsgebühren.

Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt, es fällt eine Gebühr in Höhe von GBP 125 (Anmietung in Manchester MAN1) bzw. GBP 200 (Anmietung in Glasgow/Edinburgh) an. Bei Zuwiderhandlung erhebt Touring Cars zusätzliche Reinigungs- und Bearbeitungsgebühren.

Strafzettel, Bußgelder,  Schäden: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.

Propangas: Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit zwei vollen Gasflaschen ausgestattet, welche bei Rückgabe wieder aufgefüllt sein müssen. Es besteht die Möglichkeit, die Gasflaschen leer zurückzugeben. Hierfür wird eine Gebühr pro benutzter Flasche berechnet (zahlbar vor Ort).

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächst größeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um eine angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Bitte beachten Sie, dass die Gasflasche zum Heizen genutzt wird und der Gasverbrauch im Winter dadurch deutlich höher liegt als im Sommer. Es sollte immer auf einen ausreichenden Gasvorrat geachtet werden. Sollten Sie außerhalb des Landes unterwegs sein, in welchem Sie das Fahrzeug gemietet haben, kann es Probleme beim Auffüllen der Gasflasche geben, da es möglich ist, dass dort andere Anschlüsse genutzt werden. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise entsprechend. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Parken an der Vermietstation: Touring Cars bietet seinen Kunden, die mit dem eigenen PKW anreisen, die Möglichkeit ihr Privatfahrzeug für die Dauer der Wohnmobilmiete bei den Vermietstationen gegen Gebühr zu parken (zahlbar vor Ort). Aufgrund der begrenzten Menge an Stellplätzen muss der Parkplatz bei Buchung angefragt werden.

 

Stornierung:

bis 30 Tage vor Reisebeginn - 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 375 EUR

29-22 Tage vor Reisebeginn - 35% des Rechnungsbetrages

21-16 Tage vor Reisebeginn - 60% des Rechnungsbetrages

ab 15 Tage vor Reisebeginn - 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen