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Mietbedingungen

Britz Rentals

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung


Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei Basis- und BasisPLUS eine Selbstbeteiligung von ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-* zu bezahlen.

 Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung

Basis

Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR/NAD 55.000 bzw. USD 3.056 * pro Schadensfall ist in unserer Option Basis eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR/NAD 55.000 bzw. USD 5.000 * pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert.

CDW Zusatzversicherungen:

- Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528* reduzieren:
Durch Abschluss einer CDW Zusatzversicherung vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528* reduziert werden. Pro Tag fällt eine Gebühr von ZAR/NAD 275,- bzw. USD 15,- an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert. Die Kaution verringert sich auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528*.

- keine Selbstbeteiligung:
Diese kostet ZAR/NAD 440,- pro Tag bzw. USD 24,- pro Tag*. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD/USD 0,- und die Kaution auf ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,- *. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettage: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert.

BasisPlus

Bei der Buchungsoption BasisPLUS wird die Selbstbeteiligung nach ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung bei versicherten Schäden erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt war, - umgehende Benachrichtigung des Vermieters, - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen, - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Die Unterlagen senden Sie bitte an HanseMerkur Reiseversicherung, Abt.RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per email: reiseleistung@hansemerkur.de. Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich ( Schadens-und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution, Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung

Premium

In der Buchungsoption Premium ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Meittage: 2 Schäden; ab 15 Miettage: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. 
Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig.

Bitte beachten Sie, dass es in abgelegenen Regionen vorkommen kann, keine neuen Ersatzreifen zu finden. Wird in diesem Fall ein bereits gebrauchter Reifen gekauft, werden 50% des Kaufpreises erstattet.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüssel

Für Reisegepäck und Privatgegenstände besteht kein Versicherungsschutz.

WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Campers nichtig!

Bearbeitungsgebühr

Bei allen Schäden an Fahrzeugen / Versicherungsfällen fällt immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR / NAD 1.500,- bzw. USD 83,- an.

Pannenhilfe/Reparaturen:

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. 



Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. 
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. 
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. 



Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung! 



Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Britz akzeptiert nur VISA und Mastercard. 
Die Höhe der Kaution ist abhängig von der gewählten Versicherungsoption. 
Basis- und Basis PLUS: ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-, Premium: ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,-.*

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht (bei Buchung der Option Premium wird der Betrag nur autorisiert). Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.


Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von bestCAMPER oder der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

*Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Kindersitze sind auf Anfrage gegen Gebühr buchbar. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR/NAD 1.500,- bzw, USD 150,-* an, zahlbar vor Ort.  Die Altersbeschränkungen gelten auch für alle Zusatzfahrer.

Der Deutsche, Österreichische oder Schweizer Führerschein reicht alleine nicht aus, es muss zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.


Fahrtgebiete:

Fahrten nach Kenia, Malawi, Tansania und Angola sind nicht erlaubt.

Die Allradcamper von Britz dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik (nur bis Vilanculous), Sambia (nur bis Livingstone) und Simbabwe (nur bis Harare) gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
 Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

* Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen

* im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland

* Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten

* vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Grenzüberschreitungen

Grenzüberschreitungen nach Lesotho, Namibia und Swaziland sind gegen eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAR 1000,- (bzw. USD 56,-) möglich. Die beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobenen Gebühren (wie z.B. Visa) sind nicht enthalten und fallen zusätzlich an. Grenzübertritte und die damit verbundenen Anträge müssen vom Mieter selbst arrangiert werden. Grenzüberschreitungen müssen vor Übernahme an den Vermieter gemeldet und genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen!

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika, 15% in Namibia und 12% in Botswana noch dazu (Stand: Juni 2023)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Für die Übernahme und Rückgabe an Sonntagen (8:00 - 16:00 Uhr), an Feiertagen (8:00 - 16:00 Uhr) sowie samstags (13:00 - 16:00 Uhr) wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- bzw. USD 31,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Windhoek können Sie Ihr Fahrzeug beim entsprechendem Depot abholen und zurückgeben. Bei allen anderen Ländern gibt es kein festes Depot. Das Fahrzeug wird für die Miete extra angeliefert.

Britz bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km (nur in Johannesburg, Kapstadt, Windhoek und Maun). Für Transfers in einem Radius von 25-70 km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAR 560,- bzw. USD 31,- an. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie einen Transfer wünschen.

Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgegeben oder ohne Vereinbarung nach den Bürozeiten, so berechnet der Vermieter eine eine Gebühr in Höhe der Tagesmiete.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug muss im Inneren in einem besenreinen Zustand und außen so, dass eventuelle Schäden gesichtet werden können, wieder abgegeben werden. Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein. Britz behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung eine Gebühr von ZAR /NAR 1.500,- bzw. USD 150,- zu erheben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Der Vermieter ist telefonisch von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, damit der Vermieter das Fahrzeug im Bedarfsfall orten kann.

Für die Bearbeitung von Strafzetteln verlangt der Vermieter eine Gebühr - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet. Für die Bezahlung mit Kreditkarte werden ebenfalls Gebühren verlangt.

Sie sind verpflichtet, auf den korrekten Öl- und Wasserstand zu achten. Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Motoröl) werden Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 11.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Port Elizabeth fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 16.000,- an.

Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank soweit vorhanden, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,- * erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR/NAD 3.500,- an.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 17,-* nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Währungen: *Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnugn in Botswana in USD.

Der Vermieter akzeptiert nur VISA/MasterCard. Der Vermieter verlangt keine Kreditkartengebühren.

Fahrzeugausstattung
Der Camper ist komplett ausgestattet mit: Grundausstattung für die gebuchte Personenzahl, bestehend aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezügen, Handtüchern, und Geschirrtüchern.
Sie erhalten dazu Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Gemüseschäler und einen Korkenzieher.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen x 2-4
Windschutzscheibe x2
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei der Option Basis- und Basis PLUS eine Selbstbeteiligung von ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-* zu bezahlen. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung
Eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung ist eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal vier Schäden), zwei Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüssel

Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass es in abgelegenen Regionen vorkommen kann, keine neuen Ersatzreifen zu finden. Wird in diesem Fall ein bereits gebrauchter Reifen gekauft, werden 50% des Kaufpreises erstattet.

WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Campers nichtig!

Bearbeitungsgebühr

Bei allen Schäden an Fahrzeugen / Versicherungsfällen fällt immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR / NAD 1.500,- bzw. USD 83,- an.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Britz akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Basis- und Basis PLUS: ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-, Premium: ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,-.*

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto nur autorisiert. Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Zusatzversicherungen erstattet die Selbstbeteiligung.
Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.

WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsmöglichkeiten sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich (zahlbar vor Ort).

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Kindersitze sind auf Anfrage gegen Gebühr buchbar. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR/NAD 1.500 bzw. USD 150 * an, zahlbar vor Ort.
Die Alterbeschränkungen gelten auch für alle Zusatzfahrer.

Zusatzfahrer: Alle Personen, die das Fahrzeug fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen.
Ein Zusatzfahrer ist kostenfrei. Jeder weitere Zusatzfahrer kostet ZAR/NAD 500,- / bzw. USD 28,- */ Miete.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein notwendig oder eine beglaubigte englische Übersetzung.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.

Fahrtgebiete:

4x2-Geländewagen dürfen nur auf öffentlichen Asphalt-/Teerstraßen (auch befestigte Schotterstraßen) gefahren werden. 4x4 Geländewagen dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Botswana, Namibia, Südafrika, Lesotho und eSwatini gefahren werden. Die Allradcamper von Britz dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik (nur bis Vilanculous), Sambia (nur bis Livingstone) und Simbabwe (nur bis Harare) gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

  • Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
  • im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
  • Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
  • vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Grenzüberschreitungen
Fahrten nach Kenia, Malawi, Tansania, Simbabwe, Sambia, Mosambik und Angola sind nicht erlaubt.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika, 15% in Namibia und 12% in Botswana noch dazu (Stand: Juni 2023)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Für die Übernahme und Rückgabe an Sonntagen (8:00 - 16:00 Uhr), an Feiertagen (8:00 - 16:00 Uhr) sowie samstags (13:00 - 16:00 Uhr) wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- bzw. USD 31,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Windhoek können Sie Ihr Fahrzeug beim entsprechendem Depot abholen und zurückgeben. Bei allen anderen Ländern gibt es kein festes Depot. Das Fahrzeug wird für die Miete extra angeliefert.

Britz bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km (nur in Johannesburg, Kapstadt, Windhoek und Maun). Für Transfers in einem Radius von 25-70 km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAR 560,- bzw. USD 31,- an. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie einen Transfer wünschen.

Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgegeben oder ohne Vereinbarung nach den Bürozeiten, so berechnet der Vermieter eine eine Gebühr in Höhe der Tagesmiete.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug muss im Inneren in einem besenreinen Zustand und außen so, dass eventuelle Schäden gesichtet werden können, wieder abgegeben werden. Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein. Britz behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung eine Gebühr von ZAR /NAR 1.500,- bzw. USD 150,- zu erheben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Pannenhilfe, Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Endreinigung: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank soweit vorhanden, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,- * erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR/NAD 3.500,- an.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 17,-* nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Haustiere: (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 2.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Kasane fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von USD 200,- an.

Währungen: Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnugn in Botswana in USD.

Der Vermieter akzeptiert nur VISA/MasterCard. Der Vermieter verlangt keine Kreditkartengebühren.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung


Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei Basis- und BasisPLUS eine Selbstbeteiligung von ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-* zu bezahlen.

 Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung

Basis

Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR/NAD 55.000 bzw. USD 3.056 * pro Schadensfall ist in unserer Option Basis eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR/NAD 55.000 bzw. USD 5.000 * pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert.

CDW Zusatzversicherungen:

- Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528* reduzieren:
Durch Abschluss einer CDW Zusatzversicherung vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528* reduziert werden. Pro Tag fällt eine Gebühr von ZAR/NAD 275,- bzw. USD 15,- an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert. Die Kaution verringert sich auf ZAR/NAD 27.500 bzw. USD 1.528*.

- keine Selbstbeteiligung:
Diese kostet ZAR/NAD 440,- pro Tag bzw. USD 24,- pro Tag*. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD/USD 0,- und die Kaution auf ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,- *. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettage: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert.

BasisPlus

Bei der Buchungsoption BasisPLUS wird die Selbstbeteiligung nach ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung bei versicherten Schäden erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt war, - umgehende Benachrichtigung des Vermieters, - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen, - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Die Unterlagen senden Sie bitte an HanseMerkur Reiseversicherung, Abt.RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per email: reiseleistung@hansemerkur.de. Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich ( Schadens-und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution, Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung

Premium

In der Buchungsoption Premium ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Meittage: 2 Schäden; ab 15 Miettage: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. 
Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig.

Bitte beachten Sie, dass es in abgelegenen Regionen vorkommen kann, keine neuen Ersatzreifen zu finden. Wird in diesem Fall ein bereits gebrauchter Reifen gekauft, werden 50% des Kaufpreises erstattet.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüssel

Für Reisegepäck und Privatgegenstände besteht kein Versicherungsschutz.

WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Campers nichtig!

Bearbeitungsgebühr

Bei allen Schäden an Fahrzeugen / Versicherungsfällen fällt immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR / NAD 1.500,- bzw. USD 83,- an.

Pannenhilfe/Reparaturen:

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. 



Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. 
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. 
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. 



Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung! 



Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Britz akzeptiert nur VISA und Mastercard. 
Die Höhe der Kaution ist abhängig von der gewählten Versicherungsoption. 
Basis- und Basis PLUS: ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-, Premium: ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,-.*

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht (bei Buchung der Option Premium wird der Betrag nur autorisiert). Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.


Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von bestCAMPER oder der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

*Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Kindersitze sind auf Anfrage gegen Gebühr buchbar. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR/NAD 1.500,- bzw, USD 150,-* an, zahlbar vor Ort.  Die Altersbeschränkungen gelten auch für alle Zusatzfahrer.

Der Deutsche, Österreichische oder Schweizer Führerschein reicht alleine nicht aus, es muss zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.


Fahrtgebiete:

Fahrten nach Kenia, Malawi, Tansania und Angola sind nicht erlaubt.

Die Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik (nur bis Vilanculous), Sambia (nur bis Livingstone) und Simbabwe (nur bis Harare) gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

  • Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
  • im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
  • Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
  • vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika, 15% in Namibia und 12% in Botswana noch dazu (Stand: Juni 2023)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Für die Übernahme und Rückgabe an Sonntagen (8:00 - 16:00 Uhr), an Feiertagen (8:00 - 16:00 Uhr) sowie samstags (13:00 - 16:00 Uhr) wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- bzw. USD 31,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Windhoek können Sie Ihr Fahrzeug beim entsprechendem Depot abholen und zurückgeben. Bei allen anderen Ländern gibt es kein festes Depot. Das Fahrzeug wird für die Miete extra angeliefert.

Britz bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km (nur in Johannesburg, Kapstadt, Windhoek und Maun). Für Transfers in einem Radius von 25-70 km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAR 560,- bzw. USD 31,- an. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie einen Transfer wünschen.

Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgegeben oder ohne Vereinbarung nach den Bürozeiten, so berechnet der Vermieter eine eine Gebühr in Höhe der Tagesmiete.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug muss im Inneren in einem besenreinen Zustand und außen so, dass eventuelle Schäden gesichtet werden können, wieder abgegeben werden. Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein. Britz behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung eine Gebühr von ZAR /NAR 1.500,- bzw. USD 150,- zu erheben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Der Vermieter ist telefonisch von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, damit der Vermieter das Fahrzeug im Bedarfsfall orten kann.

Für die Bearbeitung von Strafzetteln verlangt der Vermieter eine Gebühr - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet. Für die Bezahlung mit Kreditkarte werden ebenfalls Gebühren verlangt.

Sie sind verpflichtet, auf den korrekten Öl- und Wasserstand zu achten. Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Motoröl) werden Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 11.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Port Elizabeth fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 16.000,- an.

Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank soweit vorhanden, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,- * erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR/NAD 3.500,- an.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 17,-* nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Währungen: *Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnugn in Botswana in USD.

Der Vermieter akzeptiert nur VISA/MasterCard. Der Vermieter verlangt keine Kreditkartengebühren.

Fahrzeugausstattung
Der Camper ist komplett ausgestattet mit: Grundausstattung für die gebuchte Personenzahl, bestehend aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezügen, Handtüchern, und Geschirrtüchern.
Sie erhalten dazu Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Gemüseschäler und einen Korkenzieher.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen x 2-4
Windschutzscheibe x2
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei der Option Basis- und Basis PLUS eine Selbstbeteiligung von ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-* zu bezahlen. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung
Eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung ist eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal vier Schäden), zwei Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüssel

Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass es in abgelegenen Regionen vorkommen kann, keine neuen Ersatzreifen zu finden. Wird in diesem Fall ein bereits gebrauchter Reifen gekauft, werden 50% des Kaufpreises erstattet.

WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Campers nichtig!

Bearbeitungsgebühr

Bei allen Schäden an Fahrzeugen / Versicherungsfällen fällt immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR / NAD 1.500,- bzw. USD 83,- an.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Britz akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Basis- und Basis PLUS: ZAR/NAD 55.000,- bzw. USD 3.056,-, Premium: ZAR/NAD 5.500,- bzw. USD 306,-.*

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto nur autorisiert. Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Zusatzversicherungen erstattet die Selbstbeteiligung.
Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.

WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsmöglichkeiten sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich (zahlbar vor Ort).

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Kindersitze sind auf Anfrage gegen Gebühr buchbar. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR/NAD 1.500 bzw. USD 150 * an, zahlbar vor Ort.
Die Alterbeschränkungen gelten auch für alle Zusatzfahrer.

Zusatzfahrer: Alle Personen, die das Fahrzeug fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen.
Ein Zusatzfahrer ist kostenfrei. Jeder weitere Zusatzfahrer kostet ZAR/NAD 500,- / bzw. USD 28,- */ Miete.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein notwendig oder eine beglaubigte englische Übersetzung.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.

Fahrtgebiete:

Fahrten nach Kenia, Malawi, Tansania und Angola sind nicht erlaubt.

Die Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik (nur bis Vilanculous), Sambia (nur bis Livingstone) und Simbabwe (nur bis Harare) gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

  • Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
  • im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
  • Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
  • vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika, 15% in Namibia und 12% in Botswana noch dazu (Stand: Februar 2024)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Für die Übernahme und Rückgabe an Sonntagen (8:00 - 16:00 Uhr), an Feiertagen (8:00 - 16:00 Uhr) sowie samstags (13:00 - 16:00 Uhr) wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- bzw. USD 31,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Windhoek können Sie Ihr Fahrzeug beim entsprechendem Depot abholen und zurückgeben. Bei allen anderen Ländern gibt es kein festes Depot. Das Fahrzeug wird für die Miete extra angeliefert.

Britz bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km (nur in Johannesburg, Kapstadt, Windhoek und Maun). Für Transfers in einem Radius von 25-70 km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAR 560,- bzw. USD 31,- an. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie einen Transfer wünschen.

Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgegeben oder ohne Vereinbarung nach den Bürozeiten, so berechnet der Vermieter eine eine Gebühr in Höhe der Tagesmiete.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Das Fahrzeug muss im Inneren in einem besenreinen Zustand und außen so, dass eventuelle Schäden gesichtet werden können, wieder abgegeben werden. Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein. Britz behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung eine Gebühr von ZAR /NAR 1.500,- bzw. USD 150,- zu erheben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Pannenhilfe, Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Endreinigung: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank soweit vorhanden, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,- * erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR/NAD 3.500,- an.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 17,-* nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Haustiere: (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 2.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Kasane fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von USD 200,- an.

Währungen: Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnugn in Botswana in USD.

Der Vermieter akzeptiert nur VISA/MasterCard. Der Vermieter verlangt keine Kreditkartengebühren.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen.