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Mietbedingungen

Avis Rentals

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 40 Millionen.
Die Haftpflichtversicherung greift nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho. Für alle anderen Länder muss am Grenzübergang eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen

Kaskoversicherung:
Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen.

* Basis: Die BasisVersicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-.

* Basis PLUS: Dieses beinhaltet zusätzlich die Selstbehaltausschlussversicherung der HanseMerkur, welche Ihnen die Eigenbeteiligung bei vielen versicherten Schäden später rückerstattet (*)

Diebstahl, sowie Schäden an der Windschutzscheibe sind bei Basis und BasisPLUS nicht versichert.

* Premium: Hier ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Diebstahl, Schäden an der Windschutzscheibe und 2 Reifenschäden versichert.

Wird bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit Hilfe bei Avis Safari Rentals angefordert, fällt eine Anfahrtsgebühr an.

 

Versicherungsausschlüsse:

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind

  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen
  • Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer
  • Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse
  • Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.)
  • Schäden an Dach oder Unterboden
  • Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (in der Option Premium versichert)
  • Schäden an der Federung, der Campingausstattung sowie Schäden durch Wassereinwirkung
  • Schäden durch Unfälle mit Wildtieren
  • Abschleppkosten außerhalb von Südafrika und Namibia (in der Option Basis sowie Basis Plus) bzw. außerhalb von Südafrika, Namibia und Botswana (in der Option Premium)

Ersatzfahrzeuge: Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug, sowie die Abschleppkosten des Unfallswagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Bearbeitungsgebühren Schäden: Im Schadensfall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR/NAD 450,- an. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung fällt ein Selbstbehalt von ZAR/NAD 30.000,- an. Die Kaskoversicherung ist in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Swaziland und Lesotho gültig. Für alle anderen Länder muss beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben. Zwingend vorgeschrieben ist z.B. oft ein Polizeibericht.

(*) Bei der Buchungsoption BasisPLUS wird die Selbstbeteiligung nach ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt war, - umgehende Benachrichtigung des Vermieters, - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen, - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Die Unterlagen senden Sie bitte an HanseMerkur Reiseversicherung, Abt.RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per email: reiseleistung@hansemerkur.de. Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich ( Schadens-und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution, Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:  Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen;  Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Kaution:

Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Avis Safari Rentals akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Die Höhe der Kaution beträgt bei der Option Basis- und Basis PLUS ZAR/NAD 30.000,-, bei Premium ZAR/NAD 4.000,-.

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können nicht zurückgefordert werden.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsmöglichkeiten sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) sind auf Anfrage gegen extra Gebühren möglich.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Auf der Rückbank der Camper können bis zu zwei Kindersitze befestigt werden.

Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage und gegen eine Gebühr von ZAR/NAD 500,- pro Miete buchbar. Zusätzlich müssen Sie für den Sitz eine Kaution in Höhe von ZAR/NAD 2.500,- hinterlegen. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung das Alter und das Gewicht der Kinder mit. Kinder bis 6 Jahre benötigen einen Kindersitz.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und allen beträgt 25 Jahre. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Für Fahrer von 23 bis 25 Jahren, die seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein besitzen, wird eine "Young Driver Fee" in Höhe von ZAR/NAD 1.500,- berechnet.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Fahrerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich wird ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 10 Miettage.

Fahrtgebiete:

Die Allradcamper von Avis Safari Rentals dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Simbabwe, Sambia, Mosambik und Swaziland gefahren werden. Für andere Länder im südlichen Afrika muss vorab eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden.
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

  • Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
  • im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
  • Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
  • vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Grenzüberschreitungen

Für Grenzüberschreitungen berechnet der Vermieter folgende Gebühren (zahlbar vor Ort): Botswana, Namibia, Simbabwe, Sambia und südliches Mosambik (südlich des Sambesi River): ZAR/NAD 1.250,-. Für Grenzübertritte nach Lesotho und Swasiland verlangt Avis keine Gebühren. Bitte beachten Sie, das beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen.

Eine schriftliche Genehmigung für Grenzüberschreitungen ist vom Vermieter vor Übernahme erforderlich. Die Fahrzeuge dürfen nicht weiter fahren als Simbabwe - Harare, Sambia - Lusaka, Botswana - Kasane, Mosambik - Beira.

Steuer:

Im Mietpreis eingeschlossen ist bereits die lokale Steuer für Namibia 15%, Botswana 14%, Südafrika 14%. (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)

Auf alle vor Ort zu zahlenden Gebühren fallen zusätzlich obige Steuern an.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe ist Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr möglich. Samstags von 08:00 - 11:30 Uhr.

Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird. Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet. Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.

Für die Übernahme und Rückgabe samstags, sonntags sowie an Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 850,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

Avis Safari Rentals bietet in einem gewissen Umkreis der Vermietstationen einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation und zurück an. In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Kasane wird in einem Umkreis von 10km zur Station abgeholt, in Windhoek in einem Umkreis von 50km.

Übenahmegebühr: Bei Übernahme und Rückgabe in Kapstadt fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 5.335 an, bei Übernahme und Rückgabe in Maun  in Höhe von ZAR 7.260,-, bei Übernahme und Rückgabe in Kasane in Höhe von ZAR 8.360,- an. Jeweils zahlbar vor Ort.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Staub: Das südliche Afrika ist überwiegend eine trockene Wüstenregion und es ist nicht möglich, Fahrzeuge staubdicht zu machen und somit werden Rückerstattungen oder Ansprüche auf jeglichen Staubeintritt nicht berücksichtigt.

Fahrzeug-/Campingausstattung: Die Campingausstattung für bis zu vier Personen ist im Preis eingeschlossen. Die Ausstattung für weitere Personen kann für ZAR/NAD 1500,- p.P. hinzugebucht werden (zahlbar vor Ort). Die Grundausstattung besteht aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezügen und Handtüchern. Sie erhalten dazu Topf und Pfanne, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel. Darüber hinaus ist das Fahrzeug mit Campingtisch und –stühlen, einem Verlängerungskabel, einem Wasserschlauch, Handfeger und Kehrschaufel, Spaten, Überbrückungskabel, Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck und Warnweste ausgestattet.

Strafzettel: Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Mautgebühr: Bei Übernahme und Rückgabe in Südarika fällt eine Mautgebühr in Höhe von ZAR 500,- an. Bei Einwegmieten von Südafrika in ein anderes Land bzw. bei Einwegmieten von einem anderen Land nach Südafrika beträgt die Mautgebühr ZAR 250,-.

Dieselsteuer / Carbon Emission Tax: Diese muss bei Fahrten nach Namibia vor Ort gezahlt werden ZAR/NAD 450,-

Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank, zurückgegeben werden. Im Reisepreis ist eine Reinigungsgebühr enthalten, die für die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie der professionellen Reinigung der Küchenausstattung anfällt. Sollte das Fahrzeug innen und/oder außen stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.

GPS: Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.

Kreditkarten: Der Vermieter akzeptiert nur Visa und MasterCard.

Haustiere: (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Pannenhilfe: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Avis Safari Rentals selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 3.000,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 3.000,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!
Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.
Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters wegen eines technischen Schadens/Defekts (nicht Unfall) ausfallen und nicht rechtzeitig repariert werden können, schickt Avis Safari Rentals innerhalb 24 Stunden nach Diagnose ein Ersatzfahrzeug. Dieser Zeitrahmen gilt, wenn sich der Kunde in Südafrika, Botswana oder Namibia aufhält. In Botswana, dem südlichen Mosambi oder dem sündlichen Sambia verlängert sich diese Zeit auf bis zu 72 Stunden.

Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.

Stornierung:

bis 28 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

27 - 14 Tage vor Reisebeginn: 45% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

13 - 7 Tage vor Reisebeginn: 65% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen 2
Windschutzscheibe
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 40 Millionen.
Die Haftpflichtversicherung greift nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho. Für alle anderen Länder muss am Grenzübergang eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen

Kaskoversicherung:
Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen.

* Basis: Die BasisVersicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-.

* Basis PLUS: Dieses beinhaltet zusätzlich die Selstbehaltausschlussversicherung der HanseMerkur, welche Ihnen die Eigenbeteiligung bei vielen versicherten Schäden später rückerstattet (*)

Diebstahl, sowie Schäden an der Windschutzscheibe sind bei Basis und BasisPLUS nicht versichert.

* Premium: Hier ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Diebstahl, Schäden an der Windschutzscheibe und 2 Reifenschäden versichert.

Wird bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit Hilfe bei Avis Safari Rentals angefordert, fällt eine Anfahrtsgebühr an.

 

Versicherungsausschlüsse:

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind

  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen
  • Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer
  • Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse
  • Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.)
  • Schäden an Dach oder Unterboden
  • Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (in der Option Premium versichert)
  • Schäden an der Federung, der Campingausstattung sowie Schäden durch Wassereinwirkung
  • Schäden durch Unfälle mit Wildtieren
  • Abschleppkosten außerhalb von Südafrika und Namibia (in der Option Basis sowie Basis Plus) bzw. außerhalb von Südafrika, Namibia und Botswana (in der Option Premium)

Ersatzfahrzeuge: Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug, sowie die Abschleppkosten des Unfallswagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Bearbeitungsgebühren Schäden: Im Schadensfall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR/NAD 450,- an. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung fällt ein Selbstbehalt von ZAR/NAD 30.000,- an. Die Kaskoversicherung ist in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Swaziland und Lesotho gültig. Für alle anderen Länder muss beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben. Zwingend vorgeschrieben ist z.B. oft ein Polizeibericht.

(*) Bei der Buchungsoption BasisPLUS wird die Selbstbeteiligung nach ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt war, - umgehende Benachrichtigung des Vermieters, - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen, - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Die Unterlagen senden Sie bitte an HanseMerkur Reiseversicherung, Abt.RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per email: reiseleistung@hansemerkur.de. Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich ( Schadens-und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution, Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:  Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen;  Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Kaution:

Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Avis Safari Rentals akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Die Höhe der Kaution beträgt bei der Option Basis- und Basis PLUS ZAR/NAD 30.000,-, bei Premium ZAR/NAD 4.000,-.

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können nicht zurückgefordert werden.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsmöglichkeiten sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) sind auf Anfrage gegen extra Gebühren möglich.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Auf der Rückbank der Camper können bis zu zwei Kindersitze befestigt werden.

Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage und gegen eine Gebühr von ZAR/NAD 500,- pro Miete buchbar. Zusätzlich müssen Sie für den Sitz eine Kaution in Höhe von ZAR/NAD 2.500,- hinterlegen. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei der Buchung das Alter und das Gewicht der Kinder mit. Kinder bis 6 Jahre benötigen einen Kindersitz.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und allen beträgt 25 Jahre. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Für Fahrer von 23 bis 25 Jahren, die seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein besitzen, wird eine "Young Driver Fee" in Höhe von ZAR/NAD 1.500,- berechnet.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Fahrerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich wird ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 10 Miettage.

Fahrtgebiete:

Die Allradcamper von Avis Safari Rentals dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Simbabwe, Sambia, Mosambik und Swaziland gefahren werden. Für andere Länder im südlichen Afrika muss vorab eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden.
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

  • Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
  • im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
  • Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
  • vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.

TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Grenzüberschreitungen

Für Grenzüberschreitungen berechnet der Vermieter folgende Gebühren (zahlbar vor Ort): Botswana, Namibia, Simbabwe, Sambia und südliches Mosambik (südlich des Sambesi River): ZAR/NAD 1.250,-. Für Grenzübertritte nach Lesotho und Swasiland verlangt Avis keine Gebühren. Bitte beachten Sie, das beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen.

Eine schriftliche Genehmigung für Grenzüberschreitungen ist vom Vermieter vor Übernahme erforderlich. Die Fahrzeuge dürfen nicht weiter fahren als Simbabwe - Harare, Sambia - Lusaka, Botswana - Kasane, Mosambik - Beira.

Steuer:

Im Mietpreis eingeschlossen ist bereits die lokale Steuer für Namibia 15%, Botswana 14%, Südafrika 14%. (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)

Auf alle vor Ort zu zahlenden Gebühren fallen zusätzlich obige Steuern an.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe ist Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr möglich. Samstags von 08:00 - 11:30 Uhr.

Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird. Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet. Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.

Für die Übernahme und Rückgabe samstags, sonntags sowie an Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 850,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

Avis Safari Rentals bietet in einem gewissen Umkreis der Vermietstationen einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation und zurück an. In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Kasane wird in einem Umkreis von 10km zur Station abgeholt, in Windhoek in einem Umkreis von 50km.

Übenahmegebühr: Bei Übernahme und Rückgabe in Kapstadt fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 5.335 an, bei Übernahme und Rückgabe in Maun  in Höhe von ZAR 7.260,-, bei Übernahme und Rückgabe in Kasane in Höhe von ZAR 8.360,- an. Jeweils zahlbar vor Ort.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Staub: Das südliche Afrika ist überwiegend eine trockene Wüstenregion und es ist nicht möglich, Fahrzeuge staubdicht zu machen und somit werden Rückerstattungen oder Ansprüche auf jeglichen Staubeintritt nicht berücksichtigt.

Fahrzeug-/Campingausstattung: Die Campingausstattung für bis zu vier Personen ist im Preis eingeschlossen. Die Ausstattung für weitere Personen kann für ZAR/NAD 1500,- p.P. hinzugebucht werden (zahlbar vor Ort). Die Grundausstattung besteht aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezügen und Handtüchern. Sie erhalten dazu Topf und Pfanne, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel. Darüber hinaus ist das Fahrzeug mit Campingtisch und –stühlen, einem Verlängerungskabel, einem Wasserschlauch, Handfeger und Kehrschaufel, Spaten, Überbrückungskabel, Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck und Warnweste ausgestattet.

Strafzettel: Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Mautgebühr: Bei Übernahme und Rückgabe in Südarika fällt eine Mautgebühr in Höhe von ZAR 500,- an. Bei Einwegmieten von Südafrika in ein anderes Land bzw. bei Einwegmieten von einem anderen Land nach Südafrika beträgt die Mautgebühr ZAR 250,-.

Dieselsteuer / Carbon Emission Tax: Diese muss bei Fahrten nach Namibia vor Ort gezahlt werden ZAR/NAD 450,-

Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank, zurückgegeben werden. Im Reisepreis ist eine Reinigungsgebühr enthalten, die für die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie der professionellen Reinigung der Küchenausstattung anfällt. Sollte das Fahrzeug innen und/oder außen stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.

GPS: Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.

Kreditkarten: Der Vermieter akzeptiert nur Visa und MasterCard.

Haustiere: (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Pannenhilfe: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Avis Safari Rentals selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 3.000,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 3.000,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!
Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.
Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters wegen eines technischen Schadens/Defekts (nicht Unfall) ausfallen und nicht rechtzeitig repariert werden können, schickt Avis Safari Rentals innerhalb 24 Stunden nach Diagnose ein Ersatzfahrzeug. Dieser Zeitrahmen gilt, wenn sich der Kunde in Südafrika, Botswana oder Namibia aufhält. In Botswana, dem südlichen Mosambi oder dem sündlichen Sambia verlängert sich diese Zeit auf bis zu 72 Stunden.

Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.

Stornierung:

bis 28 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

27 - 14 Tage vor Reisebeginn: 45% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

13 - 7 Tage vor Reisebeginn: 65% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen 2
Windschutzscheibe
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter