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Mietbedingungen

Maui Rentals

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

HaftpfIichtversicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagespreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei der Buchungsoption Basis und BasisPlus eine Selbstbeteiligung von ZAR 55.000  zu bezahlen. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung

Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR 55.000,- Selbstbehalt pro Schadensfall ist in unserer Buchungsoption Basis- und BasisPlus eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR 55.000,-pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung LLR1 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR 27.500,- reduziert werden. Pro Tag fällt eien Gebühr von ZAR 275,- an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert (nicht in Namibia). Die Kaution verringert sich auf ZAR 27.500,-.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung LLR2 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR 0,- reduziert werden. Diese kostet ZAR 440,-/pro Tag. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR 0,- und die Kaution auf ZAR 5.500,-. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettagen: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

In der Buchungsoption Premium ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettagen: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  •  und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüsse
  • Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.
WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von maui Campers nichtig!

Pannenhilfe / Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat maui, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR 1.500,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.

Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR 1.500,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung! Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Die Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet, um im Bedarfsfall das Fahrzeug orten zu können.

Für jeden Schadensfall fällt, unabhängig von der gewählten Versicherungsoption,  immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 1.500,- an. (Stand: Juni 2023)

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. maui akzeptiert nur VISA und Mastercard.

Die Höhe der Kaution ist abhängig von der gewählten Versicherungsoption.
Basis und BasisPLUS: ZAR 55.000,-
Premium: ZAR 5.500,-

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht (bei der Buchungsoption Premium wird der Betrag nur autorisiert). Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

 

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke und beträgt zwischen ZAR 5.500 bis ZAR 16.000,-.

Kinder:

Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn bei der Reise Kinder bis 8 Jahre mitfahren, damit wir die Eignung des von Ihnen gewünschten Fahrzeugs vorab klären können. Kindersitze oder Sitzerhöhungen können vor Ort gemietet werden.  Wir empfehlen keine eigenen Kindersitze mitzunehmen, da diese möglicherweise nicht den örtlichen Vorschriften entsprechen.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR 1.500,- an, zahlbar vor Ort. Die Altersbeschränkung gilt auch für Zusatzfahrer.

Der Deutsche, Österreichische oder Schweizer Führerschein reicht alleine nicht aus, es muss zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren. Ein Zusatzfahrer ist kostenfrei, jeder weitere Zusatzfahrer kostet ZAR 500 / pro Miete.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 10 Miettage. Langzeitermäßigung gibt es ab 28 Miettagen.

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge von maui dürfen auf allen öffentlichen Teer- und Schotterstraßen in Südafrika, Swaziland und Lesotho gefahren werden. Fahrten nach Kenia, Angola, Malawi und Tansania sind generell nicht erlaubt. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).


WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:
Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.
TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika noch dazu (Stand: Juni 2023)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich, spätestens um 16.00 Uhr bzw. samstags um 13.00 Uhr. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.

Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. DIe bei der Übernahme geüfllte Gasflasche muss nicht wieder gefüllt werden.
Für die Übernahme und Rückgabe an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR 550,- fällig.
Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden, die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Die Rückgabe erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch um 16.00 Uhr bzw. samstags um 13.00 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.

Verspätete Rückgaben ( wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird ) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur mit Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter etstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe geleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird die Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder gefüllt werden.

Maui bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km. Für Transfers in einem Radius von 25-70Km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR 560,- an.

Das Fahrzeug muss im besenreinen Zustand wieder abgegeben werden, Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein, ansonsten wird eine Gebühr von ZAR 1500,- erhoben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Alle auftretenden Probleme am Fahrzeug oder Schäden, müssen innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, damit der Vermieter das Fahrzeug im Bedarfsfall orten kann.

Für die Bearbeitung von Schäden und Strafzetteln verlangt der Vermieter eine Gebühr - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet. Für die Bezahlung mit Kreditkarte werden ebenfalls Gebühren verlangt.

Sie sind verpflichtet, auf den korrekten Öl- und Wasserstand zu achten. Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Motoröl) werden Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Kleine Reperaturen (gilt nicht für Radio, Klimaanlage, Kühlschrank oder Mikrowelle) bis zu einem Betrag von ZAR 1000 dürfen ohne Rücksprache mit Maui vorgenommen werden und werden bei Vorlage einer Quittung erstattet. Der Mieter ist für die Reperatur bzw. den Ersatz eines beschädigten Reifens selbst verantwortlich. Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 11.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Port Elizabeth fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 16.000,- an. Bei Einwegmieten von bzw. nach Durban oder Port Elizabeth fällt lediglich die Einweggebühr, aber keine zusätzliche Übernahmegebühr an.

Endreinigung: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von jeweils mindestens ZAR 1.500,- erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR 3.500,- an.

Eventzuschlag: Bei Übernahme in Kapstadt und Rückgabe in Kapstadt oder Johannesburg während Cape Epic (13.03.24 - 24.0324) sowie Afrika Burn (19.04.24 - 02.05.24) fällt vor Ort eine Gebühr in Höhe von ZAR 6.600 an.

Währungen: Die Abrechnung in  Südafrika erfolgt in ZAR.

Akzeptierte Kreditkarten: VISA und Mastercard.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

(*)nicht bei Fahrten in Namibia

Reifenschäden: bis 14 Miettage: 2 Schäden, ab 15 Miettagen: 4 Schäden

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen 2-4 (*)
Windschutzscheibe 2 (*)
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

HaftpfIichtversicherung

Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagespreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR 20 Mio. Pro Schadensfall ist bei der Buchungsoption Basis und BasisPlus eine Selbstbeteiligung von ZAR 55.000  zu bezahlen. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.

Kaskoversicherung

Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR 55.000,- Selbstbehalt pro Schadensfall ist in unserer Buchungsoption Basis- und BasisPlus eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR 55.000,-pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung LLR1 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR 27.500,- reduziert werden. Pro Tag fällt eien Gebühr von ZAR 275,- an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert (nicht in Namibia). Die Kaution verringert sich auf ZAR 27.500,-.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung LLR2 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR 0,- reduziert werden. Diese kostet ZAR 440,-/pro Tag. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR 0,- und die Kaution auf ZAR 5.500,-. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettagen: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

In der Buchungsoption Premium ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal 2 Schäden), Reifenschäden (bis 14 Miettage: 2 Schäden; ab 15 Miettagen: 4 Schäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  •  und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
  • Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
  • Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
  • Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
  • Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüsse
  • Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert.

Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.
WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von maui Campers nichtig!

Pannenhilfe / Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat maui, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR 1.500,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.

Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR 1.500,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung! Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Die Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet, um im Bedarfsfall das Fahrzeug orten zu können.

Für jeden Schadensfall fällt, unabhängig von der gewählten Versicherungsoption,  immer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ZAR 1.500,- an. (Stand: Juni 2023)

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. maui akzeptiert nur VISA und Mastercard.

Die Höhe der Kaution ist abhängig von der gewählten Versicherungsoption.
Basis und BasisPLUS: ZAR 55.000,-
Premium: ZAR 5.500,-

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht (bei der Buchungsoption Premium wird der Betrag nur autorisiert). Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

 

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Strecke und beträgt zwischen ZAR 5.500 bis ZAR 16.000,-.

Kinder:

Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn bei der Reise Kinder bis 8 Jahre mitfahren, damit wir die Eignung des von Ihnen gewünschten Fahrzeugs vorab klären können. Kindersitze oder Sitzerhöhungen können vor Ort gemietet werden.  Wir empfehlen keine eigenen Kindersitze mitzunehmen, da diese möglicherweise nicht den örtlichen Vorschriften entsprechen.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 25 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR 1.500,- an, zahlbar vor Ort. Die Altersbeschränkung gilt auch für Zusatzfahrer.

Der Deutsche, Österreichische oder Schweizer Führerschein reicht alleine nicht aus, es muss zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren. Ein Zusatzfahrer ist kostenfrei, jeder weitere Zusatzfahrer kostet ZAR 500 / pro Miete.

Kombinationsmieten:

Mieten von Maui und Britz im südlichen Afrika können innerhalb von 12 Monaten kombiniert werden, um in den Genuss von Langzeitermäßigung zu gelangen, diese müssen jedoch zusammen gebucht werden und eine Mindestmietdauer von 11 Tagen pro Land betragen.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 10 Miettage. Langzeitermäßigung gibt es ab 28 Miettagen.

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge von maui dürfen auf allen öffentlichen Teer- und Schotterstraßen in Südafrika, Swaziland und Lesotho gefahren werden. Fahrten nach Kenia, Angola, Malawi und Tansania sind generell nicht erlaubt. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).


WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:
Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.
TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von 15% in Südafrika noch dazu (Stand: Juni 2023)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme von Fahrzeugen ist nur am Depot und nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich, spätestens um 16.00 Uhr bzw. samstags um 13.00 Uhr. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Depotinformationen. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.

Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Ansonsten wird Ihnen das Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. DIe bei der Übernahme geüfllte Gasflasche muss nicht wieder gefüllt werden.
Für die Übernahme und Rückgabe an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR 550,- fällig.
Die Fahrzeugübernahme kann 2-3 Stunden, die Fahrzeugrückgabe 1 Stunde dauern.

Die Rückgabe erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch um 16.00 Uhr bzw. samstags um 13.00 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.

Verspätete Rückgaben ( wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird ) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur mit Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter etstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe geleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet.

Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird die Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder gefüllt werden.

Maui bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen/-hotel oder Stadthotel und der Vermietstation innerhalb eines Radius von 25km. Für Transfers in einem Radius von 25-70Km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR 560,- an.

Das Fahrzeug muss im besenreinen Zustand wieder abgegeben werden, Abwassertank und Toilette müssen bei Rückgabe entleert sein, ansonsten wird eine Gebühr von ZAR 1500,- erhoben.

Allgemeine Informationen:

Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Alle auftretenden Probleme am Fahrzeug oder Schäden, müssen innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Sender ausgestattet sind, damit der Vermieter das Fahrzeug im Bedarfsfall orten kann.

Für die Bearbeitung von Schäden und Strafzetteln verlangt der Vermieter eine Gebühr - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet. Für die Bezahlung mit Kreditkarte werden ebenfalls Gebühren verlangt.

Sie sind verpflichtet, auf den korrekten Öl- und Wasserstand zu achten. Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Motoröl) werden Ihnen bei der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Kleine Reperaturen (gilt nicht für Radio, Klimaanlage, Kühlschrank oder Mikrowelle) bis zu einem Betrag von ZAR 1000 dürfen ohne Rücksprache mit Maui vorgenommen werden und werden bei Vorlage einer Quittung erstattet. Der Mieter ist für die Reperatur bzw. den Ersatz eines beschädigten Reifens selbst verantwortlich. Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Übernahme- und Mautgebühren: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 11.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Port Elizabeth fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 16.000,- an. Bei Einwegmieten von bzw. nach Durban oder Port Elizabeth fällt lediglich die Einweggebühr, aber keine zusätzliche Übernahmegebühr an.

Endreinigung: Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von jeweils mindestens ZAR 1.500,- erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR 3.500,- an.

Eventzuschlag: Bei Übernahme in Kapstadt und Rückgabe in Kapstadt oder Johannesburg während Cape Epic (12.03.25 - 23.03.25) sowie Afrika Burn (19.04.25 - 02.05.25) fällt vor Ort eine Gebühr in Höhe von ZAR 6.600 an.

Währungen: Die Abrechnung in  Südafrika erfolgt in ZAR.

Akzeptierte Kreditkarten: VISA und Mastercard.

Stornierung:

bis 31 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, mindestens 150 Euro

30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages

29 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

ab 7 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung "SBAV" deckt nicht alle Risiken ab, die von der Versicherung des Vermieters gedeckt sind. Diese Versicherung ist in dem BasisPLUS Paket berücksichtigt.

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

(*)nicht bei Fahrten in Namibia

Reifenschäden: bis 14 Miettage: 2 Schäden, ab 15 Miettagen: 4 Schäden

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen 2-4 (*)
Windschutzscheibe 2 (*)
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter