Mietbedingungen

McRent Spanien

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 10 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 750,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite, Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind

Premium: Bei der Buchungsmöglichkeit Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde, Schäden an der Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden), Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Weitere Hinweise: Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über die Servicehotline +49(0)7562/987850 oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz durch die VIP.
 

 

Kaution:

Die Kaution in Höhe von 750,- Euro ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen.Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von 750,- Euro ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 135cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt.
Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist.
Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 25 Jahre. Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz ihres Führerscheins sein.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datum der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
  • Ort der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Gegenden (nachfolgend aufgelistet) erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Besonderheit Madrid:  Das Boom-Festivals darf nicht mit den Fahrzeugen von McRent besucht werden. Zeitraum: 20.07.2023 - 27.07.2023

Steuer:

Örtliche Steuern sind im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Online Check In: Das Formular muss spätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Die Fahrzeugübernahme erfolgt in der Regel nachmittags. Die genauen Übernahmezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation selbst. An Samstagen erfolgen Übergaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von 68,- Euro (im Reisepreis bereits eingerechnet). Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel vormittags. Die genauen Übernahmezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation selbst. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. An Samstagen erfolgen Rückgaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von 68,-Euro (im Reisepreis bereits eingerechnet). Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde EUR 30,-. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mindestens EUR 119 erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von EUR 165 berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,- Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Transfer wird angeboten, siehe im Depot.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie, Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. 3 Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale: Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp.
Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.),  2 Gasflaschen (eine davon voll, die andere im Gebrauch), Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Grundausstattung: Die Fahrzeuggrundausstattung besteht aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CI Kabel, Wasserschlauch, Ausgleichskeile, Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Bordwerkzeug, Bedienungsanleitung und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung, wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten und Warndreieck. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.
Zusätzlich ist das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) sowie ein Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.

Endreinigung
Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, sonst werden auch dafür Gebühren fällig, siehe "Fahrzeugrückgabe"

Haustiere / Rauchen Die Mitnahme von Haustieren ist auf Anfrage gegen eine Gebühr von EUR 130 / Tier erlaubt. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe gereinigt sein, andernfalls werden zusätzliche Reinigungsgebühren berechnet.
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Fährüberfahrten
Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein grösseres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Winterhinweise
Jedes Fahrzeug muss von November bis April (Zeitraum kann variieren je nach Witterung) winterfest gemacht werden um Einfrieren und Frostschäden zu verhindern. Das betrifft Wasserleitungen, Abwassertanks, Frischwassertanks, Warmwassererhitzer und -tank, Wasch- und Spülbecken, Duschen, Toiletten. "Winterfest" bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr benützt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar. Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasser sind vom Mieter selbst zu tragen.
Die Toilette kann jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich mit einem Windschutzscheibenantifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich, Sie müssen öffentliche Toiletten aufsuchen.
Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Mieters, das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig. Zusätzlich wird die Rückzahlung der Kaution so lange verzögert, bis das Fahrzeug dem Vermieter wieder winterfest aus der Werkstatt zur Verfügung steht.
Der Mieter ist immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein.

Pannenhilfe, Reparaturen, Ersatzfahrzeuge
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten
Der Mieter bestätigt das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand und ausgestattet mit den erforderlichen Unterlagen, den passenden Werkzeugen, Reifen und Zubehör erhalten zu haben und verpflichtet sich, dieses in gutem Zustand zu erhalten. Des weiteren verpflichtet er sich zur jederzeitigen Einhaltung der in der geltenden Straßenverkehrsordnung enthaltenen Verpflichtungen und Beschränkungen sowie des weiteren dazu:
- Nicht zu gestatten, dass dieses von anderen Personen als ihm selbst oder Personen, die nicht ausdrücklich eine Erlaubnis hierzu besitzen, gefahren wird.
- Nicht mehr Personen zu befördern als in den Fahrzeugunterlagen angegeben sind.
- Das Fahrzeug nicht weiterzuvermieten oder Personen zu gewerblichen Zwecken zu befördern sowie sich jeglichen Gebrauchs zu enthalten, der im Vertrag nicht enthalten ist.Keinerlei Waren, Drogen, giftige oder entzündliche Produkte zu befördern.
- Es weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten zum Gebrauch zu überlassen und Straftätern keinerlei Hilfeleistungen zu gewähren.
- Keinerlei Straftaten zu begehen, auch wenn diese nur nach dem Rechts des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
- Das Fahrzeug nicht in physisch eingeschränktem Zustand aufgrund von Alkoholgenuss, Drogenkonsum, Müdigkeit oder Krankheit zu chauffieren.
- Das Straßennetz nicht zu verlassen oder auf ungeeignetem Gelände zu fahren oder mit dem Fahrzeug an Sportwettkämpfen, Fahrzeugstests, Rennen oder sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen, durch welche dieses einen Schaden erleiden könnte.
- Das Fahrzeug nicht zum Anschieben oder Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder Fahrzeuganhängern zu verwenden.
- Den Kilometerzähler weder zu entplomben noch diesen zu manipulieren, wobei der Vermieter über eventuelle Beschädigungen desselben unverzüglich zu unterrichten ist.
- Ohne Genehmigung des Vermieters das Territorium der nachstehend genannten Länder: Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und die Schweiz zu verlassen.
- Fahrten in Länder, die sich im Kriegszustand befinden oder in denen kriegerische Auseinandersetzungen stattfinden, sind ausdrücklich untersagt.
- Das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken und zu verwahren und dieses gegen Frostschäden, Hagel- und Steinschlag oder sonstige atmosphärische Ereignisse zu sichern, die diesem Schaden zufügen können.
- Dem Mieter ist die Veränderung jedweder technischer Merkmale, der Schlüssel, Schlösser, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder des Zubehörs des Fahrzeuges sowie jedwede Veränderung seines äußerlichen oder innerlichen Aussehens ausdrücklich untersagt, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens des Vermieters vorliegt. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Paragraphen hat der Mieter sämtliche Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeuges sowie für die Stillstandszeiten des Fahrzeuges bis zu dessen vollständiger Instandsetzung zu tragen.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters.
Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage