Mietbedingungen

CROSSRENT

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von CHF 50 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis Plus: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500 (Vollkasko) ,  die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung wird nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
  • Endabrechnung der Schadensabwicklung
  • FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine seitens der HanseMerkur Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Schäden an der Inneneinrichtung
  • Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
  • Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
  • Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Weitere Hinweise Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • Unfallflucht
  • wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht hat
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen
  • Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind
  • wenn die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters nicht fristgerecht oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an der Vermieter übergeben wurde
  • Brems-, Betriebs und reine Bruchschäden
  • Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind
  • Schäden (auch Möbelbeschädigungen) durch Fehlbedienung
  • Innenraumschäden
  • Schäden durch Fehlbedingung (z.B. Markise)

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von CHF 150,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Stellt der Mieter einen Mangel am Fahrzeug fest und unterlässt er die Durchführung einer an sich erforderlichen Reparatur, hat der Mieter den Vermieter den Mangel dennoch unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifsche Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins.
Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erklärt sich der Vermieter auf Wunsch des Mieters dennoch bereits ein Ersatzfahrzeug zu stellen, kann er dem Mieter die anfallenden Transferkosten in Rechnung stellen.

Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand- oder Wildschaden sofort die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist da bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von CHF 1.500,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (EC-Karte, VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.

Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Bußgelder, Strafzettel, etc.: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Für alle Mieten bis 15 Tage sind 200km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit EUR 0,30 pro Kilometer berechnet.

Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
CrossRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 18 Jahre.  Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht. Die Fahrzeuge Delight, Delight Plus, Escape und Escape Plus haben alle ein Gesamtgewicht unterhalb 3500 kg.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Preisberechnung:

Crossrent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten: Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrücknahme
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten: Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Für manche Länder bestehen Einreisebeschränkungen, u. a. Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Marokko, Kosovo, Türkei. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer frühzeitigen Reservierung.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflicht: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten, insbesondere die Zuladung des Fahrzeugs sowie dessen Fahrradträger. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis bereits beinhaltet.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Station in Luzern / Wolhusen ist Montag bis Donnerstag von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von 07.30 bis 13 Uhr geöffnet. An Sonn-und Feiertagen ist die Station geschlossen.

Die Fahrzeugübernahme Fahrzeugübernahmegabe ist Montag bis Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten). Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Stationsmitarbeiter des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe ist Montag bis Samstag von 07.30 bis 09.30 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten).
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in vertragsgerechtem Zustand am vereinbarten Ort und zu den genannten Zeiten zurückzugeben und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters (CHF 145,-). Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, andernfalls muss der Mieter zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von CHF 205,- zahlen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, sonst berechnet CrossRent CHF 3,50/Liter.
Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet CrossRent pro angefangene Stunde CHF 35,-, max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamt-Tagespreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: CrossRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp.
Die Servicepauschale beinhaltet:

  • Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.)
  • Vorbereitung des Fahrzeugs (professionelle Innen- und Außenreinigung, Desinfektion, Bereitstellung des Zubehörs)
  • ausführliche Einweisung in das Fahrzeug
  • Schaufel & Besen
  • 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung, bestehend aus:
Auffahrkeile, Adapterkabel, Stromkabel, Gasflasche, Sicherheitspaket (Reifenfüll-Set, Verbandskasten, Warndreieck & Warnweste), Schaufel & Besen, 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben.
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von CHF 145,- zu erheben. Toilette und Abwassertank müssen entleert werden, sonst werden auch dafür Gebühren (CHF 205,-) fällig.

Haustiere/ Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Mautgebühren / Verkehrsvergehen: Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von € 15,00 (inkl. MwSt.), es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Kilometerberechnung: Für alle Mieten bis 15 Tage sind 200km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CHF 0,41 pro Kilometer berechnet. Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages, mindestens EUR 150,-

>49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 55% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tage vor Reisebeginn: 85% des Rechnungsbetrages

Bei Nichtabnahme am Abholtag: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von CHF 50 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis Plus: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500 (Vollkasko) ,  die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung wird nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
  • Endabrechnung der Schadensabwicklung
  • FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine seitens der HanseMerkur Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Schäden an der Inneneinrichtung
  • Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
  • Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
  • Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Weitere Hinweise Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • Unfallflucht
  • wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht hat
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen
  • Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind
  • wenn die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters nicht fristgerecht oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an der Vermieter übergeben wurde
  • Brems-, Betriebs und reine Bruchschäden
  • Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind
  • Schäden (auch Möbelbeschädigungen) durch Fehlbedienung
  • Innenraumschäden
  • Schäden durch Fehlbedingung (z.B. Markise)

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von CHF 150,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Stellt der Mieter einen Mangel am Fahrzeug fest und unterlässt er die Durchführung einer an sich erforderlichen Reparatur, hat der Mieter den Vermieter den Mangel dennoch unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifsche Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins.
Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erklärt sich der Vermieter auf Wunsch des Mieters dennoch bereits ein Ersatzfahrzeug zu stellen, kann er dem Mieter die anfallenden Transferkosten in Rechnung stellen.

Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand- oder Wildschaden sofort die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist da bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von CHF 1.500,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (EC-Karte, VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.

Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Bußgelder, Strafzettel, etc.: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Für alle Mieten bis 15 Tage sind 300km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit EUR 0,30 pro Kilometer berechnet.

Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
CrossRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 18 Jahre.  Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht. Die Fahrzeuge Delight, Delight Plus, Escape und Escape Plus haben alle ein Gesamtgewicht unterhalb 3500 kg.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Preisberechnung:

Crossrent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten: Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrücknahme
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten: Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Für manche Länder bestehen Einreisebeschränkungen, u. a. Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Marokko, Kosovo, Türkei. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer frühzeitigen Reservierung.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflicht: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten, insbesondere die Zuladung des Fahrzeugs sowie dessen Fahrradträger. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis bereits beinhaltet.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Station in Luzern / Wolhusen ist Montag bis Donnerstag von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von 07.30 bis 13 Uhr geöffnet. An Sonn-und Feiertagen ist die Station geschlossen.

Die Fahrzeugübernahme Fahrzeugübernahmegabe ist Montag bis Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten). Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Stationsmitarbeiter des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe ist Montag bis Samstag von 07.30 bis 09.30 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten).
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in vertragsgerechtem Zustand am vereinbarten Ort und zu den genannten Zeiten zurückzugeben und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters (CHF 145,-). Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, andernfalls muss der Mieter zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von CHF 205,- zahlen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, sonst berechnet CrossRent CHF 3,50/Liter.
Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet CrossRent pro angefangene Stunde CHF 35,-, max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamt-Tagespreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: CrossRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp.
Die Servicepauschale beinhaltet:

  • Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.)
  • Vorbereitung des Fahrzeugs (professionelle Innen- und Außenreinigung, Desinfektion, Bereitstellung des Zubehörs)
  • ausführliche Einweisung in das Fahrzeug
  • Schaufel & Besen
  • 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung, bestehend aus:
Auffahrkeile, Adapterkabel, Stromkabel, Gasflasche, Sicherheitspaket (Reifenfüll-Set, Verbandskasten, Warndreieck & Warnweste), Schaufel & Besen, 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben.
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von CHF 150,- zu erheben. Toilette und Abwassertank müssen entleert werden.

Haustiere/ Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Mautgebühren / Verkehrsvergehen: Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von € 15,00 (inkl. MwSt.), es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Kilometerberechnung: Für alle Mieten bis 15 Tage sind 200km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CHF 0,41 pro Kilometer berechnet. Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages, mindestens EUR 150,-

>49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 55% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tage vor Reisebeginn: 85% des Rechnungsbetrages

Bei Nichtabnahme am Abholtag: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von CHF 50 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis Plus: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500 (Vollkasko) ,  die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Selbstbeteiligung wird nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.

  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrages
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
  • Endabrechnung der Schadensabwicklung
  • FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine seitens der HanseMerkur Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Schäden an der Inneneinrichtung
  • Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
  • Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
  • Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Weitere Hinweise Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • Unfallflucht
  • wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht hat
  • aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen)
  • durch Nachlässigkeit entstandene Schäden
  • Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
  • Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
  • Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen
  • Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen
  • Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind
  • wenn die Schadensanzeige entgegen der Verpflichtung des Mieters nicht fristgerecht oder nicht vollständig oder mit falschen Angaben an der Vermieter übergeben wurde
  • Brems-, Betriebs und reine Bruchschäden
  • Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind
  • Schäden (auch Möbelbeschädigungen) durch Fehlbedienung
  • Innenraumschäden
  • Schäden durch Fehlbedingung (z.B. Markise)

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von CHF 150,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Stellt der Mieter einen Mangel am Fahrzeug fest und unterlässt er die Durchführung einer an sich erforderlichen Reparatur, hat der Mieter den Vermieter den Mangel dennoch unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifsche Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins.
Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erklärt sich der Vermieter auf Wunsch des Mieters dennoch bereits ein Ersatzfahrzeug zu stellen, kann er dem Mieter die anfallenden Transferkosten in Rechnung stellen.

Verhalten bei Unfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand- oder Wildschaden sofort die Polizei und der Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Zur Erstellung des Berichts ist da bei den Fahrzeugpapieren befindliche Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von CHF 1.500,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (EC-Karte, VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.

Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Bußgelder, Strafzettel, etc.: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von CHF 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Für alle Mieten bis 15 Tage sind 300km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit EUR 0,30 pro Kilometer berechnet.

Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
CrossRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 18 Jahre.  Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht. Die Fahrzeuge Delight, Delight Plus, Escape und Escape Plus haben alle ein Gesamtgewicht unterhalb 3500 kg.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Preisberechnung:

Crossrent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten: Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrücknahme
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten: Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Für manche Länder bestehen Einreisebeschränkungen, u. a. Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Marokko, Kosovo, Türkei. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer frühzeitigen Reservierung.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflicht: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Das Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten, insbesondere die Zuladung des Fahrzeugs sowie dessen Fahrradträger. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis bereits beinhaltet.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Station in Luzern / Wolhusen ist Montag bis Donnerstag von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von 07.30 bis 13 Uhr geöffnet. An Sonn-und Feiertagen ist die Station geschlossen.

Die Fahrzeugübernahme Fahrzeugübernahmegabe ist Montag bis Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten). Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Stationsmitarbeiter des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe ist Montag bis Samstag von 07.30 bis 09.30 Uhr möglich (Änderungen vorbehalten).
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit in vertragsgerechtem Zustand am vereinbarten Ort und zu den genannten Zeiten zurückzugeben und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters (CHF 145,-). Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, andernfalls muss der Mieter zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von CHF 205,- zahlen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, sonst berechnet CrossRent CHF 3,50/Liter.
Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet CrossRent pro angefangene Stunde CHF 35,-, max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamt-Tagespreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: CrossRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp.
Die Servicepauschale beinhaltet:

  • Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.)
  • Vorbereitung des Fahrzeugs (professionelle Innen- und Außenreinigung, Desinfektion, Bereitstellung des Zubehörs)
  • ausführliche Einweisung in das Fahrzeug
  • Schaufel & Besen
  • 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung, bestehend aus:
Auffahrkeile, Adapterkabel, Stromkabel, Gasflasche, Sicherheitspaket (Reifenfüll-Set, Verbandskasten, Warndreieck & Warnweste), Schaufel & Besen, 1x Küchenrolle, 1x Spülmittel, 1x Müllbeutel. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben.
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von CHF 150,- zu erheben. Toilette und Abwassertank müssen entleert werden.

Haustiere/ Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Mautgebühren / Verkehrsvergehen: Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Der Mieter hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Mautgebühren, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen, frei. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält dieser vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von € 15,00 (inkl. MwSt.), es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Kilometerberechnung: Für alle Mieten bis 15 Tage sind 200km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CHF 0,41 pro Kilometer berechnet. Für Buchungen ab 16 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.

Winterhinweise: Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages, mindestens EUR 150,-

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 55% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tage vor Reisebeginn: 85% des Rechnungsbetrages

Bei Nichtabnahme am Abholtag: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen