rent easy SchwedenMietbedingungen
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Gültigkeit
Diese Mietbedingungen gilt für die folgende Fahrzeuge:
bei Anmietung zwischen 01.01.2025 und 31.12.2026.
Einleitung
Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt.
Versicherung
Für das Fahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 3 Mio. SEK im Preis eingeschlossen.
Basis: Fahrzeugschäden werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von 12.000,- SEK, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.
Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite, Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind, Reifenschäden.
Premium: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung bei versicherten Schäden und bis zu EUR 1.100,- nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet.
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung und Reisebestätigung.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde, Schäden an der Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden), Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
Wichtig
Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von SEK 250 berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kaution
Die Kaution in Höhe von 12.000,- SEK ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung in Höhe von 12.000,- SEK ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.
Freikilometer / -meilen
Für alle Mieten bis 14 Tage sind 250km / Tag inklusive. Zusätzlich können vorab Kilometerpakete gegen Gebühr dazu gebucht werden. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometerpaketen. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort pro Kilometer berechnet.
Für Buchungen ab 15 Miettagen sind unlimitierte Kilometer inklusive.
Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.
Kinder
Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.
Fahrer
Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 21 Jahre. Bei Fahrzeugen über 3,5t beträgt das Mindestalter 25 Jahre.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
Führerschein
Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.
Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t seit mindestens 3 Jahren.
Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.
Preisrechnung
Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen), sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Abfrage für die gewünschte Mietdauer durchführen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils freitags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
Fahrtgebiete
Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Schweden, Finnland und Norwegen gefahren werden. Fahrten außerhalb dieser Länder, aber innerhalb Europas, benötigen eine vorab Genehmigung des Vermieters. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.
Auslandsfahrten
Es dürfen nur die Länder bereist werden, die entsprechend der Einreisebestimmungen Ihres Mietvertrages genehmigt sind. Fahrten außerhalb der genehmigten Länder bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Vermietstation.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Steuer
Die örtliche Steuer ist im Mietpreis eingeschlossen.
Abholung & Rückgabe
Online Check In: Beachten Sie weitere Informationen unter "Check in".
Die Fahrzeugübernahme erfolgt nachmittags von 154:00-186:00 Uhr. Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel vormittags. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet renteasy pro angefangene Stunde 865,- SEK. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mind. 2080,- SEK erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 2425,- SEK berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet renteasy den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.
Allgemeine Informationen
Modellgarantie/Fahrzeugtyp:
Die Fahrzeuge sind höchstens zwei Jahre alt. RentEasy unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
Servicepauschale
Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet:
Fahrzeuggrundausstattung: 24/7-Notdienst; Navogationssystem; Rückfahr-Kamera (außer Gruppe City); Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet); Markise/Sonnensegel; Klimaanlage in der Fahrerkabine; Vollkasko mit Selbstbeteiligung; Haftpflichtversicherung; Fiat Mobilitätsprogramm; Außenreinigung; 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch); Balancierkeile; CI-Kabel; Kabeltrommel; Toilettenchemikalien; Wasserschlauch/Gießkanne.
Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben.
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr zu erheben. Toilette und Abwassertank müssen entleert werden, sonst werden auch dafür Gebühren fällig.
Gasflaschengebühr: Die 1. Gasflaschenfüllung (mit der Übergabe des Fahrzeugs erhalten Sie zwei Gasflaschen (eine gefüllt, eine in Gebrauch), welche Sie leer zurückbringen können).
Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen.
Jegliche Reparaturen am Fahrzeug bedürfen der Rücksprache und Zustim-
mung des Vermieters.
Haustiere / Rauchen
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, die durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, hat, einschließlich entgangener Gewinne durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietung des Fahrzeuges, ebenfalls der Mieter zu tragen.
Fährüberfahrten
Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.
Winterhinweise
Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.
Die Mautgebühren innerhalb Schwedens werden durch die im Preis eingerechnete Mautgebühr gedeckt. Für Fahrten außerhalb Schwedens muss der Meiter sich bei Epass24 registrieren und selbst die Mautgebühren bezahlen.
Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.