Mietbedingungen

McRent Portugal

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Für das Reisemobil besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von bis zu EUR 100 Mio. (Personenschäden unbegrenzt) pro Schadensfall. Diese Haftpflichtversicherung ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.500,- (Kat. Comfort Luxury EUR 2.000,-),  die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:  Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden; Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse; Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind;  Reifenschäden.

Premium: Bei der Buchungsmöglichkeit Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Wichtig: Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Pannenhilfe/Reparaturen/Ersatzfahrzeug:

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. a)normale Abnutzung am Fahrzeug ist Sache des Vermieters, wenn die Fahrtdauer oder der Straßenzustand dies ratsam erscheinen lassen, werden die erforderlichen Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt; b) bei Aufleuchten einer beliebigen Warnlampe am Fahrzeug ist dieses baldmöglichst anzuhalten und der Vermieter bzw. ausschließlich die von dem Vermieter beauftragte Straßenwacht zu verständigen, wobei nur eine Vertragswerkstatt angefahren werden darf, sofern nicht eine ausdrückliche anderweitige Genehmigung des Vermieters vorliegt; c) der Mieter darf Reparaturen in Auftrag geben, die für die Betriebs- und Fahrsicherheit des Fahrzeuges während der Mietdauer erforderlich sind, wenn diese EUR 150,- nicht übersteigen; d) sollte eine derartige Reparatur aufgrund eines dem Vermieter anzulastenden Schadens erforderlich sein und der Mieter nicht für diese Sorge tragen, hat er dem Vermieter die betreffende Beschädigung unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist für deren Reparatur zu gewähren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die spezifischen Bedingungen in dem betreffenden Land (z.B. Infrastruktur), die zu einer Verzögerung bei der Reparatur führen; e) bei Beschädigungen von Bestandteilen des Wohnbereiches hat der Mieter diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, von dem er dann die jeweiligen Anweisungen für deren Instandsetzung erhalten wird; f) wenn das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters schwerwiegende Schäden erleidet oder vorauszusehen ist, dass das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht benutzt werden kann oder dieses aus dem Verkehr gezogen werden muss und der Vermieter dem Mieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Ersatzfahrzeug mit gleicher oder höherer Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellen kann, ist eine Auflösung des Vertrages ausgeschlossen; g) wenn das Reisemobil bei gleichzeitigem Verschulden des Mieters schwerwiegende Schäden erleidet oder vorauszusehen ist, dass das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum nicht benutzt werden kann oder dieses aus dem Verkehr gezogen werden muss, kann der Vermieter die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. In diesem Fall ist eine Vertragsauflösung seitens des Mieters ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Vermieter dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann, kann er dem Mieter die hieraus resultierenden Kosten in Rechnung stellen.

Verhalten bei Unfällen:

Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Mit Ausnahme einer "Erklärung der gütlichen Einigung" dürfen keine Schuldanerkenntnisse oder Vorgriffe im Hinblick auf die Schuld vorgenommen werden. Die Daten des Unfallgegners und der Zeugen sind aufzunehmen und diese gemeinsam mit den Angaben zum Unfallhergang innerhalb der angegeben Frist an den Vermieter zu übersenden sowie die Behörden unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Schuld am Unfall beim Unfallgegner liegt. Der Unfallbericht ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter auszuhändigen. Das Dokument hat Namen und die Anschrift der beteiligten Personen, die im Führerschein enthaltenen Angaben, die Angaben zum Unfallgegner mit Namen der Versicherungsgesellschaft und Nummer der Polizei, die Angaben zu eventuellen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der betroffenen Fahrzeuge zu enthalten. Bei Raub oder Diebstahl hat unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde bei gleichzeitiger Benachrichtigung des Vermieters, dem innerhalb von höchstens 24 Stunden zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln eine Abschrift der Anzeige zu übersenden ist, zu erfolgen, wobei im gegenteiligen Fall die abgeschlossenen Versicherungen und Deckungssummen nichtig sind. Auch bei Schäden ohne Schadensgegner hat der Mieter für den Vermieter unabhängig von deren Höhe einen ausführlichen schriftlichen Bericht zusammen mit einer entsprechenden Skizze abzufassen. Falls aus welchen Gründen auch immer, der Bericht nicht verfasst werden kann und auf diese Weise verhindert wird, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden begleicht, ist der Mieter verpflichtet, für den entsprechenden Betrag in seiner Gesamtheit aufzukommen. Das Fahrzeug darf nicht verlassen werden, ohne Vorkehrungen zu treffen, dass dieses ausreichend gesichert und gschützt ist, wobei erforderlichenfalls die von der Versicherungsgesellschaft beauftragte Straßenverkehrswacht zu kontaktieren ist. Im Falle des Unterlassens der im gegegeben Fall zu treffenden Maßnahmen seitens des Mieters kann der Vermieter von diesem den Ersatz der aufgrund von dessen Fahrlässigkeit entstandenen Schäden, einschließlich des Ersatzes von entgangenem Gewinn für den Vermieter während der Stillstandzeiten des Fahrzeuges. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1500,- bzw. EUR 2000,-  bei der Kategorie Comfort Luxury ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet.

Für Mautgebühren erhebt McRent eine zusätzliche Kaution in Höhe von EUR 100,-. 

Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte. ! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,-€ (Kat. KL 2.000,-€) ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 36kg/150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt das Mindestalter 25 Jahre.

Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren – für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mindestens 3 Jahre – in Besitz eines Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen/ internationalen Führerscheins sein. Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/Reisepasses durch den Mieter und/oder den Fahrern bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

BITTE BEACHTEN SIE: Wir empfehlen die Mitnahme eines internationalen Führerscheines. Ein internationaler Führerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschin und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert. Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen MÜSSEN in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Welche Flex-Rate(n) für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig sind, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datum der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
  • Ort der Fahrzeugübernahme oder -abgabe
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahreug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Dem Mieter ist es ist untersagt andere Personen, die nicht ausdrücklich eine Erlaubnis hierzu besitzen, fahren zu lassen; mehr Personen zu befördern, als in den Fahrzeugunterlagen angegeben wird; Weitervermietung oder Personen zu gewerblichen Zwecken zu befördern; Beförderung von Drogen, Waren, leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; Fahrzeug zu illegale Zwecke zu nutzen; grob fahrlässiges Verhalten; auf ungeeigneten Gelände zu fahren oder mit dem Fahrzeug an Sportwettkämpfen, Fahrzeugstests, Rennen oder sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen; Anschieben oder Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder -anhängern; den Kilometerzähler zu manipullieren; ohne Genehmigung des Vermieters das Territorium folgender Länder zu verlassen: Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und Schweiz.

Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und im geparkten Zustand ordnungsgemäß geschlossen zu halten, selbst wenn es nur kurzzeitig geparkt wird.  Der Mieter muss die Fahrzeugpapiere an einem sicheren Ort an sich aufbewahren.Öl-und Wasserstand sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überprüfen. Das Mietfahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

Auslandfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht erlaubt. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen de einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Steuer:

Örtliche Steuern sind im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Online Check In: Das Formular muss spätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Die Fahrzeugübergabe erfolgt in der Regel nachmittags. Die genauen Übernahmezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Übersicht unten. An Samstagen erfolgen Übergaben nur nach vorheriger Vereinbarung.

Lissabon: Mo-Sa 15:00 - 18:00 Uhr
Porto: Mo-Sa 15:00 - 18:00 Uhr
Algarve: Mo-Sa 15:00 - 17:00 Uhr

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führersein, eine Kreditkarte und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters persönlich teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll ( Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann ide Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist Enstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die im Mietvertrag eingetragene Zeit gilt als die vereinbarte Rückgabezeit.

Lissabon: Mo-Sa 09:00 - 11:00 Uhr
Porto: Mo-Sa 09:30 - 11:00 Uhr
Algarve: Mo-Sa 09:00 - 11:00 Uhr

Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation ein abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll ( CheckIn) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Eventuelle Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde EUR 29,- zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vertraglich vereinbarten Preises. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspätetet Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter enstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mind. EUR 75,- berechnet. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Reinigung/-entleerung eine Gebühr von je € 75,- berechnet.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,-. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. 3 Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung. Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Mautservice: Sie haben die Möglichkeit, sich bei Übernahme für den elektronischen Mautservice zu registrieren. Ein Mitgliedsbeitrag von 1,85 € pro Miettag oder max. 18,50€ pro Anmietung wird berechnet. Zusätzlich wird eine Kaution von 100€ von ihrer Kreditkarte abgebucht. Alle Mautgebühren, die während der Anmietung anfallen, werden mit dieser Kaution bezahlt und der Restbetrag wird 10 Tage nach Rückgabe auf die Kreditkarte des Kunden zurückerstattet. Dieser Service garantiert die pünktliche Zahlung aller Mautgebühren durch die Vermietstation.
Falls Sie die Registrierung für diesen Service ablehnen, erhalten Sie Rechnungen direkt von den portugiesischen Behörden. Für internationale Kunden ist es jedoch ziemlich kompliziert, diese Mautgebühren von ihrem Heimatland aus zu bezahlen, und normalerweise werden Verzugsgebühren erhoben.
Wir empfehlen daher allen internationalen Kunden, sich bei Übernahme für den elektronischen Mautservice zu registrieren.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.); 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch; Erstausstattung mit Toilettenchemikalien; Außenreinigung; ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung**, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen, Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandskasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien.  Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Zusätzlich ist das Küchen-Set bestehend aus Essgeschirr, Gläsern, Töpfem, Pfannen eingeschlossen.

Camping-Set: Dies besteht aus Campingtisch und -stühlen pro Person

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von Euro 62,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, sonst werden auch dafür Gebühren (jeweils mindestens 75,- Euro) fällig. Im Falle  des Befüllens des Trinkwassertanks mit Diesel- oder einem sonstigem Kraftstoff bzw des Dieseltanks mit Wasser oder einem anderen Treibstoff wird eine Vertragsstrafe von EUR 750,- erhoben.

Gasflaschenfüllung: Die erste Gasflaschenfüllung ( mit Übergabe des Fahrzeugs erhalten Sie eine ( Kat.US ) bzw. zwei Gasflaschen (eine gefüllt, eine in Gebrauch), welche Sie leer zurückbringen können).

Haustiere/Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger ausdr+cklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, die durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, hat, einschließlich entgangener Gewinne durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietung des Fahrzeuges, ebenfalls der Mieter zu tragen.

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR
49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR
14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages
ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages
Keine Erstattung von ungenutzten Miettage