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Mietbedingungen

McRent

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Basis:  Hier ist eine BasisVersicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 7.500,- pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert.

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von NZD 20 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden: NZD 39,- pro Tag reduziert die Selbstbeteiligung auf NZD 1000,- oder NZD. 69,- pro Tag reduziert die Selbstbeteiligung auf NZD 500,- und beinhaltet zusätzlich die Dieselsteuer (Road User Charge Recovery Fee)

Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen aus jeder Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, Schäden am Dach und Unterboden, Reifenschäden, Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug, Überladen des Fahrzeugs, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Missachtung der Mietbedingungen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), wenn sich das Fahrzeug in einem während der Mietdauer eingetretenen unsicheren oder verkehrstauglichen Zustand befindet und dieser Zustand den Schaden bzw. Verlust verursacht bzw. zu ihm beigetragen hat und der Mieter oder Fahrer des Fahrzeugs von dem unsicheren oder nicht verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs wusste oder hätten wissen müssen, Schäden durch falsche Betankung, Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten, Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel, Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten, Verlust oder Schäden an Privatgegenständen, Schäden an der Markise.

BasisPLUS: Bei Basis-PLUS wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung,  FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:

  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung
  • Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
  • wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
  • Schäden an der Inneneinrichtung
  • Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
  • Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
  • Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
  • Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
  • Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

 

Premium: Hier ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden).

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:

  • Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
  • Unfallflucht
  • Schäden am Dach und Unterboden
  • Reifenschäden
  • Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
  • Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug
  • Überladen des Fahrzeugs
  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Missachtung der Mietbedingungen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer)
  • wenn sich das Fahrzeug in einem während der Mietdauer eingetretenen unsicheren oder verkehrstauglichen Zustand befindet und dieser Zustand den Schaden bzw. Verlust verursacht bzw. zu ihm beigetragen hat und der Mieter oder Fahrer des Fahrzeugs von dem unsicheren oder nicht verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs wusste oder hätten wissen müssen
  • Schäden durch falsche Betankung
  • Schäden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten
  • Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
  • Schäden aufgrund der Benutzung von Schneeketten.
  • Verlust oder Schäden an Privatgegenständen.
  • Schäden an der Markise

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Wichtig
Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Weitere Hinweise: Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Pannenhilfe, Reparaturen Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter über die Servicehotline oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.

Bei Basis sowie bei Basis-PLUS beträgt die Kaution NZD 7.500,-. Bei gewünschter Nutzung der Markise wird eine zusätzliche Kaution von NZD 2.000 erhoben! Beträgt die Mietdauer 29 Tage oder mehr, wird dieser Betrag bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) welcher bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) wieder erstattet wird. Beträgt die Miete 28 Tage oder weniger wird der Betrag geblockt, es wird nichts abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten!

Wechselkursschwankungen:
Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Die bei Kreditkartenzahlung anfallenden Gebühren von Visa und Mastercard (2,5%) werden nicht zurückerstattet.

Bei der Buchungsoption Premium wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.

 

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) sind auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. Die Gebühr wird in den Reisepreis bereits mit eingerechnet.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 8 Jahren (15-36kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte beachten Sie, dass Babys unter 6 Monaten in den Fahrzeugen von McRent nicht befördert werden können. Die Kosten betragen NZD 30,- pro Miete für eine Sitzerhöhung bzw. NZD 50,- pro Miete für einen Kindersitz (zahlbar vor Ort). Bei der Buchungsmöglichkeit Premium inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus angemeldet werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.

Fahrer:

Das Mindestalter der Fahrer beträgt 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. zwei Jahren in Besitz eines Führerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B sein. Vorgeschrieben ist zusätzlich der internationale Führerschein. Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/Reisepasses durch den Mieter und/oder den Fahrern bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übernahme des Wohnmobils.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. 

Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet. Vom 01. bis 10. sind es 9 Miettage. Anmiettag und Rückgabetag zählen somit zusammen als ein Tag, sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden. Jede weitere Stunde wird vor Ort mit NZD 50,- berechnet, oder ist vorab über uns buchbar.

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen gefahren werden. Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gebiete sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Miete und sind durch keine Versicherung gedeckt.

Grundsätzlich verboten sind folgende Strecken: Fahrten auf allen Ski-Zufahrtswegen, Skippers Canyon Road, Bull Hut Road und Ninety Mile Beach.

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Fährüberfahrten Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein größeres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Steuer:

Die Neuseeländische GST Steuer in Höhe von derzeit 15% ist im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Das Depot ist Montags bis Freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet / Samstags von 10:00 - 14:00 Uhr.

Die Übernahme ist Montag bis Freitag von 12:00 bis 15:00 Uhr möglich. Samstags von 10:00 - 13:30 Uhr.

Die Fahrzeugrückgabe ist Montag bis Freitag von 09:00 - 11:00 Uhr möglich. Samstags von 10:00 - 13:30 Uhr.

Spätere Rückgaben sind auf Anfrage möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Miete im 24h Rhythmus erfolgen muss, d.h. wird das Fahrzeug um 10.00 Uhr abgeholt muss es auch wieder um 10.00 Uhr am Abgabetag zurück gegeben werden.

Online Check In: Das Formular muss spätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.

Die Übernahme- und Rückgabe muss zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden.

Fahrzeugübernahme Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen sowie internationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Fahrzeugrückgabe Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich. Wird das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Rückgabestation zurückgegeben fällt eine Gebühr von mindestens NZD 1.000 an, bei Nichtrückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt wird pro angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von NZD 50 fällig (höchstens der Tagesmietpreis für jeden verspäteten Tag) sowie die Kosten, falls der Nachmieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche aufgrund einer dadurch verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht.

WICHTIG:
Sollte Ihr Rückflug vor oder bis mittags erfolgen, empfehlen wir dringend die Buchung des Fahrzeugs mit Abgabe bereits am Vortag und eine Hotelübernachtung.

Transfer: Die Flughafentransfers von McRent sind kostenfrei enthalten, müssen jedoch vorab angemeldet werden. Hierzu benötigt McRent folgende Informationen: Kontaktdaten der Gäste, Flugdaten (Flugnummer und Uhrzeit)

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus einem Bett-Set (Decke, Kissen, Bettlaken, Bettwäsche) und einem Handtuch-Set (1 Badetuch, 1 Handtuch, 1 Geschirrtuch) pro Person sowie der Ausstattung mit Geschirr für alle Mitreisenden (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen, Küchengrundausstattung).

Strafzettel und Mautgebühren: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Bearbeitungsgebühr in Höhe von NZD 25,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
Für einige wenige Straßen in Neuseeland werden Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters und erfolgt auf elektronischem Wege.

Propangas: Zu Beinn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. McRent berechnet NZD 40,- zzgl. einer Servicegebühr von NZD 25,- pro Gasflasche, wenn diese bei der Fahrzeugrückgabe nicht wieder aufgefüllt wurde.

Reinigungsgebühr: Sollte das Fahrzeug mit verschmutzten Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von NZD 500,- an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr in Höhe von NZD 250,- berechnet.

GPS-Tracking: Das Fahrzeug kann mit GPS-Verfolgunseinrichtungen oder anderen elektronischen Mitteln ausgestattet sein, welche die Verfolgung oder Lokalisierung des geografischen Standortes des Fahrzeuges ermöglichen.

GPS-Nutzung: Alle Fahrzeuge sind seid neustem mit einer Stereoanlage ausgestattet, die es den Kunden ermöglicht, ihre Telefone über Apple CarPlay oder Android Auto zu verbinden. Auf diese Weise können Sie das GPS Ihres Telefons zur Navigation nutzen.

Dieselsteuer: Nach Abgabe des Fahrzeugs wird vor Ort die zu zahlende Road User Charge Recovery Fee ermittelt. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird vor Ort bezahlt. Die Kosten hierfür betragen NZD 0,09 pro gefahrenen Kilometer. Bei der Buchungsmöglichkeit Premium inklusive.

Kreditkartengebühren: Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte gezahlt werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 2,5% bei Visa und Mastercard an.

Haustiere / Rauchen Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Zuschlag AdBlue-Tank Alle Neufahrzeuge sind mit einem AdBlue-Tank ausgestattet. Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank übernommen und kann mit einem leeren Tank zurückgegeben werden. McRent berechnet hierfür eine AdBlue-Gebühr in Höhe von NZD 0,02 pro gefahrenen Kilometer, welche bei Rückgabe zu zahlen ist. Sollte es dennoch passieren, dass der Tank während der Anmietung aufgefüllt werden muss, werden die Kosten bei Rückgabe gegen Vorlage der Quittung erstattet. Bei der Buchungsmöglichkeit Premium inklusive.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 1 Tag vor Reisebeginn: 450 EUR

ab dem Tag der Übernahme: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage