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Road Camper KanadaMietbedingungen

Flag of Kanada

Gültigkeit

Diese Mietbedingungen gilt für die folgende Fahrzeuge:

bei Anmietung zwischen 13.05.2026 und 31.12.2032.


Einleitung

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.


Versicherung

Basis
Dieses beinhaltet eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme USD 1.000.000,- in den USA und CAD 1.000.000,- in Kanada.
Außerdem ist eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt USD 4.000,- in den USA / CAD 7.500,- in Kanada eingeschlossen. Diese beinhaltet Unfallschäden vom Gegner, Vandalismus sowie Fahrzeugdiebstahl.

BasisPLUS
Hier ist zusätzlich eine Selbstbehaltausschlussversicherung bis zu 5.000 Euro eingeschlossen (Details siehe "Selbstbehaltausschlussversicherung" im nächsten Absatz)

Premium
Dieses beinhaltet eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme USD 5.000.000,- in den USA und CAD 5.000.000,- in Kanada.
Außerdem ist eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt USD 1.300,- in den USA / CAD 1.600,- in Kanada eingeschlossen. Diese deckt zusätzlich zu Unfallschäden vom Gegner, Vandalismus und Fahrzeugdiebstahl auch Feifenschäden mit Folgeschäden, Glasschäden sowie Unterbodenschäden (ab 01.01.2027) ab.
Zusätzlich ist auch hier eine Selbstbehaltausschlussversicherung bis zu 5.000 Euro eingeschlossen (Details siehe "Selbstbehaltausschlussversicherung" im nächsten Absatz)

Versicherungsausschlüsse:

Keine Versicherung greift bei:  grob fahrlässig herbeigeführten Schäden; Schäden die auf vom Mieter nicht durchgeführte Kontrollen der Öl- und Kühlwasserstände (Kontrolle mindestens alle 500 Meilen) zurück zuführen sind; Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss; Fahren in nicht erlaubten Fahrtgebieten / erlaubten Straßen; Schäden durch falsche Betankung; vorsätzlicher oder mutwilliger Beschädigung des Wohnmobils (innen oder außen) durch den Mieter, durch Mitfahrer oder Gäste;  Personenmäßige Überladung des Wohnmobils (mehr als vorhandene Sicherheitsgurte); unsachgemäßer Benutzung des Fahrzeuges aller Art; Eingefrieren der vorhandenen Wassersysteme; Unterbodenschäden(bei "Premium" eingeschlossen); Dachaufbauten, Diebstahl des Katalysatores; Reifenschäden jeglicher Art inkl. Folgeschäden (bei "Premium" eingeschlossen); Glasschäden (bei "Premium" eingeschlossen)

Funktionalitätsprobleme mit Radio/Kassette/CD, TV, Video, Mikrowelle, alle Klimaanlagen, Kühlschrank incl. Inhalt, alle Geräte wie Ofen, Grill etc., Wasserpumpe, Dusche und Toilette, Generator, automatische Treppe, Tempomat und GPS sind von einem Erstattungs- und Abhilfeanspruch ausgeschlossen, ebenso wie unvorhersehbare Schäden, die der Vermieter nicht beeinflussen kann. Dies gilt praktisch für alle nicht wartbare Bauteile. Anhängerkupplungen für 5th Wheeler oder standard Anhängerkupplungen sind nicht versichert. Diese können gegen Aufpreis über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Selbstbehaltausschlussversicherung:

Bei der Buchungsoption BasisPLUS und Premium wird die Selbstbeteiligung bis zu 5.000 Euro nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! 
(max. buchbar für 93 Miettage)

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an die Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteilig ist; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggfl. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann.

Bitte senden Sie die Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per Email an reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung der HanseMerkur jedoch ausgeschlossen:

Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen, technischen Schwierigkeiten sowie Wildunfall, Brand oder Diebstahl muss jeglicher Schaden innerhalb von 48 Stunden telefonisch mit einem persönlichen Gespächspartner von Road Camper oder per E–Mail mit Sendebestätigung an Road Camper gemeldet werden. Anrufbeantworter oder SMS reicht nicht aus. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Außerdem muss bei einem Unfall oder Schaden (z. B. Wildunfall, Brand, Diebstahl) sofort außer Road Camper auch die Polizei informiert werden. Der Unfallort darf nicht verlassen werden, bevor die gesetzlichen Pflichten erfüllt sind und Polizei bzw. der Vermeiter dies zulassen. Fahrerflucht ist verboten. Wird ein Unfall nicht ordnungsgemäß gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz. Reparaturen müssen ausschließlich in einer Road Camper-Vertragswerkstatt erfolgen, auch wenn eine andere Werkstatt näher liegt. Der Schaden ist dem Vermieter zusätzlich unverzüglich schriftlich mit allen Details zu melden. Reparaturen organisiert grundsätzlich nur der Vermieter (Ausnahme: notwendige Ölwechsel). Beauftragt der Kunde eigenmächtig eine Werkstatt, trägt er die Kosten selbst. Trägt der Mieter keine Schuld am Schaden, werden Reparaturen und Pannenhilfe vom Vermieter gedeckt. 

Notwendige kleinste Reparaturen und/oder zugehörige notwendige kleinste Einkäufe bis zu einem Wert von USD 100,- können ohne Zustimmung von des Vermieters durchgeführt werden. Bei Reparaturen über USD 100,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung eingeholt werden. Die verauslagten Kosten für Kleinstreparaturen können nur gegen Rechnungsbelegvorlage (Quittung) erstattet werden.


Kaution

Die bei Fahrzeugübernahme zu hinterlegende Kaution gilt pro Schadensfall und kann nur mittels Kreditkarte hinterlegt werden. 
Debitkarten und Pre-Paid Karten werden nicht akzeptiert.

Die Höhe der Kaution beträgt bei Buchung von Basis und BasisPLUS USD 4.000,- / CAD 7.500,-, Premium USD 1.300,- / CAD 1.600,-.

Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
Debitkarten und Pre-Paid Karten werden nicht akzeptiert.

Eventuell anfallende Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Mieters.


Selbstbehalt

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte belastet und eine weitere Autorisierung vorgenommen.


Freikilometer / -meilen

Es sind keine Freikilometer/Meilen eingeschlossen. 


Einwegmieten

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe an verschiedenen Depots) sind in unseren Preisen bereits eingerechnet.


Fahrer

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre zum Stichtag des Mietbeginns. Das maximale Alter liegt bei 75 Jahren. Für die Anmietung muss ein gültiger, nationaler Führerschein vorgelegt werden, ein internationaler Führerschein wird empfohlen.

Er werden nur noch neue Scheckkarten Führerscheine akzeptiert.


Preisrechnung

Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe gelten jeweils als ein Miettag. 
Umbuchungen sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich.


Fahrtgebiete

Grenzübertritte USA-Kanada müssen vorher angemeldet werden und sind kostenpflichtig.
Fahrten nach Mexiko sind verboten.
Generell erlaubt sind nur asphaltierte, öffentliche Straßen und Plätze. Verboten sind Strände, Privatstraßen, Schotter-, Forst- sowie unbefestigte oder nicht öffentliche Straßen. Fahrten ins Death Valley und andere Wüstenregionen erfolgen auf eigenes Risiko. Der Fahrer haftet für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten. Im Juli und August wird von Fahrten ins Death Valley dringend abgeraten.

Fahrten nach Manhattan (NYC), durch unterirdische Tunnel sowie in die Downtown von San Francisco sind verboten. Fahrten im Bundesstaat New York außerhalb Manhattans sind erlaubt.

Der Cassiar Highway, Bella Coola, die Rocky Mountains (bei Denver) und Downtown Los Angeles dürfen nur von erfahrenen Fahrern befahren werden. Für Cassiar Highway und Bella Coola gilt zusätzlich eine maximale Fahrzeuglänge von 24 ft.

Fahrten nach Alaska und in den Yukon müssen vor Reisebeginn angemeldet, genehmigt und bezahlt werden. Ohne Anmeldung fällt eine Vertragsstrafe von 1.500 USD an. In Alaska, Yukon und Neufundland dürfen nur öffentliche bzw. nummerierte Straßen genutzt werden. Northwest Territories sowie mehrere namentlich aufgeführte Straßen in Kanada und Alaska sind verboten.

Mechanische Schäden in den nördlichen Gebieten Kanadas sind nicht versichert. Bei Fahrten auf nicht erlaubten oder nicht genehmigten Strecken entfällt jeglicher Versicherungsschutz, auch bei Abschluss einer Zusatzversicherung.
 


Abholung & Rückgabe

Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, müssen Sie vor der Übernahme mindestens eine Übernachtung einlegen.

Die Fahrzeugübernahme findet von 11:30 bis 14:30 statt. Die Fahrzeug Rückgabe zwischen 8:00 bis 10:00 Uhr.
Das Fahrzeug muss bei Rückgabe voll getankt, gereinigt (Innenraum, Fahrerkabine, WC, Herd, Kühlschrank, Geschirr) und die Abwassertanks sowie Toiletten müssen entleert sein. Andernsfalls berechnet Road Camper eine Gebühr von mindestens USD 250,- plus Steuern.
Transfers vom Flughafen oder Flughafenhotels sind gegen Gebühr zubuchbar (In der Buchungsoption Premium inklusive).


Allgemeine Informationen

Fahrzeugtyp: Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Haustiere/Rauchen: Das Mitnehmen von Haustieren in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Bei allen Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucherfahrzeuge.

Fahrzeugpflege: Für Langzeitkunden ist ein Ölwechsel (auf eigene Kosten) nach 5600 km/3500 Meilen Pflicht (Nachweis muss mittels Rechnung erbracht werden). Je nach Fahrzeugtyp und Nutzungsart können tägliche Kontrollen notwendig sein. So kann zB bei Fahrzeugen mit Allradantrieb die Abnutzung der Reifen so stark sein, dass ein Austausch während der Mietdauer notwendig werden kann. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere den Reifendruck und die Profilstärke regelmäßig zu kontrollieren, Grenzwerte beim Vermeiter zu erfragen und diesen rechtzeitig vor Erreichen der Grenzwerte zu kontaktieren, um ggf. den Austausch der Reifen zu organisieren.

Reinigungsgebühren: Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden oder es wird ebenfalls eine Gebühr fällig. 

Verkehrsverstöße: Der Kunde ist für sämtliche Verkehrsübertretungen, sowie Strafzettel durch Falschparken selbst verantwortlich.

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