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Mietbedingungen

Four Seasons

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung:

Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Fahrzeuge und die Vermietfirma FourSeasons sind bei Unfällen mit Schäden an Dritten und/oder deren Eigentum versichert. Die Hafpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer beträgt CAD 5 Mio. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicheurng über 10 Mio. Euro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen. Die Notwendigkeit zum Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort entfällt daher.

CDR-Versicherung / Kaskoversicherung:

Für alle Fahrzeuge ist die CDR Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese reduziert die Selbstbeteiligung pro Schadensfall auf CAD 750,- zuzüglich Steuern in folgenden Fällen: Unfallschäden (auch auf Camping- und Parkplätzen sowie Tankstellen), Diebstahl des Fahrzeugs, Feuer, Vandalismus, Glasschäden, Schäden die ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs entstanden sind (z.B. Schäden beim Rückwärtsfahren, Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeugs), Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen), Schäden durch Wildunfälle, Schäden an der Inneneinrichtung, Einbruchschäden.

Versicherungsausschlüsse:

Keine Versicherung greift bei: grob fahrlässig herbeigeführten Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrtgebieten / erlaubten Straßen; Schäden durch Benutzung von einem nicht autorisierten Fahrer; Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung der Kupplung, Schaltung und Handbremse; Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, WArnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.); Schäden, die mit ausgefahrener Markise oder ausgefahrenem Slide-Out entstehen.

Selbstbehaltausschlussversicherung:

Die Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an die Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteilig ist; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggfl. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann.

Bitte senden Sie die Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder per Email an reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung der HanseMerkur jedoch ausgeschlossen:

Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb vo 24 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet hierfür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Außer dem Vermieter hat der Mieter bei Unfällen, Vandalismus, Feuer, Diebstahl und allen sonstigen, dem Fahrzeug zugefügten Schäden zwingend auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Ohne Meldung bei der Polizei und Polizeibericht besteht kein Versicherungsschutz. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen erlischt jeglicher Versicherungsschutz. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu CAD 50,- werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet; Reparaturen über CAD 50,- bedürfen verpflichtend erst der Genehmigung des Vermieters. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar! Für Probleme und Schäden an Radio/CD, Mikrowelle, Klimaanlage, Kühlschrank/Gefrierfach, Slide-Out,Tempomat etc. ist der Vermieter zu keiner Erstattung verpflichtet, diese zählen nicht zu sog. "mechanical breakdowns" (mechanische Fahrzeugschäden).

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Kaution:

Die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung von CAD 750,- zuzüglich Steuern wird bei Fahrzeugübernahme nur autorisiert, nicht vom Kreditkartenkonto abgebucht. Wenn das Fahrzeug pünktlich, unbeschädigt, innen und außen sauber, mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht wird, erfolgt keinerlei Belastung der Kreditkarte.

Bitte achten Sie in jedem Fall für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen gedeckten Kreditkarte ist nicht möglich.

Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden berechnet. Im Falle eines Schadens wird eine weitere Belastung der Kaution vorgenommen.

Freikilometer / -meilen:

Bei der Buchungsoption Basis sind Kilometerpakete zu je 100 Freikilometer vorab zubuchbar. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort abgerechnet - die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometern oder Kilometerpaketen.

Einwegmieten:

Einwegmieten sind bei dem Vermieter FourSeasons nicht möglich.

Kinder:

In Kanada ist das Anlegen von Sicherheitsgurten sowie Kindersitze für Kinder bis 8 Jahre bzw. 145cm Pflicht und es wird streng kontrolliert. FourSeasons vermietet auf Anfrage Baby/Kindersitze. Die Kosten finden Sie im Angebot aufgeführt.

Bitte berücksichtigen Sie die jeweiligen Fahrzeugbeschreibungen, ob die Montage eines Kindersitzes möglich ist. Bei Bestellung eine Baby-/Kindersitzes bitte das Alter bzw. Größe und Gewicht angeben, damit der richtige Sitz bereitgestellt werden kann. Die Kindersitze werden mit 3-Punkt-Gurttechnik, bzw. Beckengurt auf der Sitzbank an der Essecke befestigt, der Tisch wird dazu abgesenkt.

Fahrer:

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Zusatzfahrer können vor Ort kostenfrei angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Ein gültiger nationaler Führerschein IM ORIGINAL (in Deutschland Klasse 3, bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird je 24 Stunden berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 9 Miettage.

Fahrtgebiete:

Nicht erlaubt nicht:

- Fahrten nach Mexiko

- Fahrten durch das Death Valley vom 01. Juni bis 31. August

- Befahren von Forstwegen und anderen nicht offiziellen Straßen

- unbeaufsichtigtes Abstellen des Fahrzeugs in den Städten Montreal, Quebec City, Ottawa und New York City. Der Mieter ist für Diebstähle in diesen Städten voll haftbar.

Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrten auf den folgenden Straßen im Norden Kanadas und Alaskas:

- Yukon: Canol Road (Hwy 6) nördlich von Ross River, Aishihik Lake Road und die Straße zwischen Dease Lake und Telegraph Creek, Nahanni Range Road (Highway 10) – zwischen Robert Campbell Highway und Tungsten, NT

- Alaska: McCarthy Road zwischen Chitina und McCarthy sowie Dalton HIghway zwischen Coldfoot und Prudhoe Bay, Nabesna Road zwischen Slana und Nabesna Mine

Es dürfen, bis auf o.g. Ausnahmen, alle nummerierten Highways/Straßen in Alaska, dem Yukon, den Northwest Territories und Nunavut befahren werden. Fahrten in die USA sind erlaubt (Ausnahmen sie oben).

Es wird davon abgeraten, mit Fahrzeugen der Kategorie M31S nach Neufundland oder Labrador zu fahren. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls bringt FourSeasons keine Fahrzeuge der Kategorie VC, M25S, M31S nach Alaska, Yukon, Northwest Territories, Nunavat, Neufundland oder Labrador.

Fahrten in die USA sind erlaubt (Ausnahmen siehe oben).

Die Teilnahme am Burning Man Festival in den USA ist nicht erlaubt. Bei Verstößen erhebt FourSeasons ein Bußgeld von mindestens CAD 5.000,-. Zudem entfällt der Versicherungsschutz. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und Reinigung.

Bei Verstößen verlieren Sie jeglichen Versicherungsschutz.

Steuer:

Zu allen vor Ort zu zahlenden CAD-Beträgen kommt die örtliche Steuer hinzu, welche je nach Ort zwischen ca. 5-15% variiert - vorbehaltlich Änderungen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, müssen Sie vor der Übernahme mindestens eine Übernachtung einlegen.
Bitte informieren Sie bei Eigenanreise zum Depot die Mitarbeiter vor Ort mindestens einen Arbeitstag vor Fahrzeugübernahme über Ihre geplante Ankunftszeit im Depot.

Die Übernahme von Fahrzeugen ist von Montag bis Samstag von 08:30 bis 15:00 Uhr möglich.

Die Rückgabe des Fahrzeugs muss zwischen 08:30 - 11:00 Uhr erfolgen.

Transfers
Transfers ab/bis ausgewählten Downtown oder Flughafen/-hotels sind in Calgary, Edmonton und Halifax im Preis eingeschlossen.
In Toronto und Vancouver sind Transfers ab/bis Flughafenhotels, in Toronto auch ab/bis Flughafen, gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von CAD 100 zzgl. Steuern für Hin- und Rücktransfer buchbar. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn eine Richtung des Transfers nicht in Anspruch genommen wurde.
Transfers ab/bis Downtown sind in Toronto und Vancouver nicht möglich. Bitte geben Sie uns bei Buchung das Transferhotel bekannt.
Detaillierte Informationen zu den angebotenen Transferhotels bei Anfrage.
Bitte kontaktieren Sie Four Seasons unbedingt telefonisch spätestens 5-3 Tage vor Fahrzeugübernahme, um die Details für den Transfer abzustimmen.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren. Obwohl die Fahrzeuge meist eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne voherige Benachrichtigung geändert werden.

Reinigungsgebühren: Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden, die Küchenausstattung ist zu reinigen. Der Camper muss von außen nur gereinigt werden, wenn es extrem verschmutzt ist und z.B. Schäden nicht erkennbar wären. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, die innen und/oder außen stark verschmutzt sind, eine Reinigungsgebühr (CAD 50,- pro Reinigungsstunde) zu erheben. Toilette und Abwassertanks müssen entleert werden oder es wird ebenfalls eine Gebühr (CAD 35,-) fällig.

Haustiere/Rauchen: Das Mitnehmen von Huden (keine anderen Haustiere!) ist auf Anfrage (bereits bei Buchung erforderlich) und gegen Gebühr in Höhe von CAD 200,- pro Buchung möglich. Der Mieter ist verantwortlich für die Endreinigung. Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Bei Zuwiederhandlung entstehen Reinigungsgebühren i.H.v. CAD 250,-.

Bearbeitungs- und Strafgebühren: Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Straßen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstraßen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeugs behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr  von bis zu CAD 25,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Winterisierung : Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten, müssen alle Leitungen sowie Wasser- und Chemikalientanks entleert werden. Falls Frosttemperaturen zu erwarten sind, hat die Mietstation bereits vor der Abfahrt als Vorbeugung gegen etwaiges Einfrieren alles Wasser abgelassen und das Fahrzeug "winterfest" gemacht. Dies bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in der Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr benutzt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar. Der Mieter mus dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen nutzen, dadurch entstehende Kosten sind vom Mieter selbst zu tragen. Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten können nicht benutzt werden. Die Toilette kann jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich nit einem Windschutzscheiben-Antifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich. Es ist die alleinige Verantwortung des Mieters das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurückzubringen, falls die Winterfestigkeit bei der Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrzeug ausgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig.

Wichtiger Hinweis: Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letzgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Der Vermieter akzeptiert nur VISA/MasterCard und American Express. Der Vermieter verlangt keine Kreditkartengebühren.

WiFi: Bitte beachten Sie, dass das WiFi in einigen Gegenden nur eingeschränkt nutzbar ist und in den USA gar nicht unterstützt wird. Sie können einen WIFI Hotspot optional dazubuchen, das Gerät beinhaltet 1 GB, weitere Datenpakete können hinzugebucht werden.

Stornierung:

bis 46 Tage vor Reisebeginn: 20% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 150 EUR

45 - 31 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 150 EUR

30 - 15 Tage vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 150 EUR

ab 14 Tage vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 150 EUR

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen