Mietbedingungen

McRent Irland

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 10 Mio. Euro ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 2.000,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss: Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt;aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen);fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen);durch Nachlässigkeit entstandene Schäden; Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse; Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Reifenschäden.

Premiumt: Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abtl. RLK/Leistung,  Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde;  wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Wichtig: Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 150,- selbstständig, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verhalten bei Unfällen: Der Mieter ist verpflichtet nach einem Unfall, einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden umgehend (spätestens jedoch am unmittelbar nächsten Werktag) die Polizei und den Vermieter oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter ist verpflichtet für jeden Schadensfall einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Wird kein Schadensbericht erstellt und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 2.000,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard) zu hinterlegen. Barkaution sowie Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.
 

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.200,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet die Möglichkeit Kindersitze und Sitzerhöhungen zu mieten.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 25 Jahre. Bei Fahrzeugen über 3,5t beträgt das Mindestalter ebenfalls 25 Jahre. Das Maximalalter beträgt 70 Jahre.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.

Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 5 Jahren im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t seit mindestens 8 Jahren.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Preisberechnung:

Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen), sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden.

Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Abfrage für die gewünschte Mietdauer durchführen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils freitags neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es ist auch kein Abschluss weiterer Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind nicht erlaubt. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Es wird eine Extra-Gebühr in Höhe von zur Zeit EUR 15,-/Tag für Fahrten nach Großbritannien erhoben. Für Reisen nach England, Schottland und Wales ist eine Zusatzversicherung ( UK cover) erforderlich. Ohne die Zusatzversicherung (“UK cover”) sind Fahrten nach England / Schottland / Wales nicht gestattet. Fahrten in andere europäische Länder, z.B. Frankreich, Italien, etc. sind nicht erlaubt, da für die Fahrzeuge in anderen Ländern kein Versicherungsschutz besteht.

Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Verbotene Nutzungen, Sorgfalts-und Obhutspflichten: Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.  Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis berücksichtigt.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Die Fahrzeugübernahme ist in Limerick Montag bis Freitag  von 15.00 -17.00 Uhr, Samstag von 15.00 – 16.00 Uhr möglich, in Dublin Montag bis Samstag  von 15.00 -16.30 Uhr. Am Samstag fällt eine Gebühr von EUR 67,- an (im Reisepreis bereits eingerechnet). Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in Limerick montags bis samstags jeweils von 9:30 -11:00 Uhr, in Dublin Montag bis Samstag von 9:00 - 9:30 Uhr. Am Samstag fällt eine Gebühr von EUR 67,- an. (im Reisepreis bereits eingerechnet). Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Mietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum und geleerten Toiletten- und Abwassertanks zurückgegeben werden. Andernfalls fallen Reinigungsgebühren in Höhe von mindestens EUR 119,- bzw. EUR 159,- (Leerung / Reinigung der Toilette & der Abwassertanks) an. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, sonst berechnet McRent den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,-. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde EUR 50,-. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Es erfolgt keine Erstattung bei frühzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie, Fahrzeugtyp: McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten, wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a., werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.), 2 Gasflaschen (eine davon voll, die andere im Gebrauch), Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CI Kabel, Wasserschlauch, Ausgleichskeile, Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Bordwerkzeug, Bedienungsanleitung und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung, wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten und Warndreieck. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Zusätzlich ist das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) sowie ein Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 119,- zu erheben. Eine Gebühr für die Außenreinigung des Fahrzeugs fällt nur bei extremer Verschmutzung an. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, sonst werden auch hierfür Gebühren (bis zu EUR 159,-) fällig.

Bußgelder, Strafzettel, Bearbeitungsgebühr: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Haustiere / Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, welche durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, einschließlich entgangenem Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs, hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 60 Tage vor Reisebeginn: 275,- EUR

59 - 50 Tage vor Reisebeginn: 40% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 275,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage