Mietbedingungen

McRent

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 100 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden unbegrenzte Höhe) ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Klimaereignisse, Diebstahl, Schäden, Unfallschäden und technologische Katastophen) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.800,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden;Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse;Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Schäden, welche an hohen Teilen des Reisemobils (Dach, Alkoven, sowie sämtliche Fahrzeugteile, die sich in mehr als 2,50m Höhe befinden) auftreten; Reifen; Autoradio; persönliche Habe; Schäden im Fahrzeuginneren; Frostschäden

Premium: Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Falls im Laufe seiner Reise der Mieter auf technische Probleme am Fahrzeugaufbau stößt, muss er sich zum nächsten Dethleffs-Vertragshändler begeben. Eine Liste dieser Vertragshändler wird bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne weiteres in Auftrag gegeben werden, einschließlich Arbeitskosten und sämtliche Reparaturen zusammen genommen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden. Größere Reparaturen erfordern die vorherige Zustimmung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege, soweit diese Reparaturen nicht durch einen Fehler bzw. Fahrlässigkeit des Mieters erforderlich werden.

Im Fall von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Pannen oder von Unfällen, in deren Ergebnis das Fahrzeug nicht betrieben werden kann, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden telefonisch mit der McRent-Vermietstation, die im Mietvertrag angegeben ist, oder der McRent-Hotline unter 03 88 82 68 25 in Verbindung setzen. Sie erhalten den Hilfsservice des Herstellers, der im Preis Ihres Mietvertrags enthalten ist und dessen Bedingungen im Fahrzeugmerkblatt angegeben sind.
Unsere Haftung im Fall technischer Mängel ist auf die Übernahme der Kosten des Heimtransports des Mieters und der Insassen innerhalb der Grenzen der im Fahrzeugschein angegebenen Zahl begrenzt. Sie deckt die Hilfe für das Fahrzeug und die beförderten Personen im Fall einer mechanischen Panne bzw. eines Unfalls. Diese Hilfe gilt in sämtlichen Ländern, die auf dem internationalen Versicherungsschein angegeben sind. Sie steht rund um die Uhr, an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen zusätzliche Hilfsservice abzuschließen, der im Prospekt "Conditions d'assurances et d'assistance" (Zusatzschutzbrief) erläutert wird, welcher dem Mieter zusammen mit seinem Vertrag ausgehändigt wird.

Verhalten bei Unfällen: Der Mieter muss nach einem Unfall-, Entwendungs- oder Brandschaden (selbst geringfügig), welcher das Fahrzeug betrifft bzw. in welchen das Fahrzeug involviert ist, sorgfältig die folgenden Bestimmungen einhalten - andernfalls verwirkt er jegliche Versicherung und ist zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet: der Mieter muss Anzeige bei der Polizei erstatten und telefonisch die Vermietstation, die im Mietvertrag angegeben ist, bzw. die McRent-Hotline unter 03 88 82 68 25 informieren, spätestens im Laufe des Werktags nach dem Datum des betreffenden Vorfalls.; der Mieter darf keine gegnerischen Ansprüche anerkennen; der Mieter muss, selbst bei geringfügigen Schäden, an den Vermieter ein schriftliches Dokument vorlegen, in welchem die Umstände, das Datum, der Ort und die Uhrzeit des Schadensfalls sowie die Namen und Anschriften der Zeugen und beteiligten Personen angegeben werden. Nach einem Unfall muss der Mieter einen schriftlichen Bericht vorlegen, welcher die Umstände, das Datum, den Ort und die Uhrzeit des Schadensfalls sowie die Namen und Anschriften der Zeugen und beteiligten Personen, ihre Policenummer und den Namen ihrer Versicherungsgesellschaft sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge angibt. Diese Dokumente sind spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter zu übergeben. Nach einer Entwendung eines Fahrzeugs muss der Mieter in der Lage sein, die Schlüssel zurückzugeben, andernfalls verwirkt er die Versicherungsdeckungen und muss an den Vermieter den Gesamtwert des Fahrzeugs erstatten. Ein Dokument mit dem Titel "Déclaration de sinistre – aide à la rédaction du constat amiable" (Europäischer Unfallbericht) wird dem Mieter bei der Bereitstellung des Fahrzeugs ausgehändigt. Der Mieter muss die Bestimmungen dieses Dokuments streng einhalten.

Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1800,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Es wird keine andere Zahlungsweise akzeptiert. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung spätestens einen Monat nach Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich eventueller Beträge, welche durch den Mieter zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen sind, wieder erstattet. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.  Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.800,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 135cm während der Fahrt auf einen Kindersitz bzw. Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 21 Jahre bzw. 25 Jahre für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert. Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Des Weiteren müssen alle Fahrer seit mindestens 3 Jahre im Besitz ihres Führerscheins sein.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge (Fahrzeugbeschreibung beachten) können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Führen dieser Fahrzeuge ist ein dementsprechender Führerschein erforderlich. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zulässigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen).

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen darf das Reisemobil nur für Fahrten innerhalb Europas genutzt werden. Reisen in Drittländer unterliegen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters, wobei die betreffenden Länder auf jeden Fall auf dem geltenden internationalen Versicherungsschein angegeben sein müssen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationsmitarbeiter sprechen die jeweilige Landessprache und Englisch.

An Samstagen ist eine Übernahme/Rückgabe möglich. Die erforderliche Samstagsgebühr (pro Übernahme oder Abgabe) wird bei der Buchung automatisch miteingerechnet. Die Angaben sind vorbehaltlich Änderungen.

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Die Fahrzeugübergabe erfolgt in der Regel nachmittags. Die genauen Übernahmezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation. An Samstagen erfolgen Übergaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von EUR 65,-.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel vormittags. Die genauen Rückgabezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. An Samstagen erfolgen Rückgaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von EUR 65,-.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters. Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde € 30,-. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mindestens EUR 204,- erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von EUR 162,- berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent das fehlende Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. 3 Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung. Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Teilweise verfügen die Fahrzeuge über Rückfahrkameras. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.); 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch; bei den Kategorien Urban Standard und Urban Luxury nur 1 Gasflasche); Erstausstattung mit Toilettenchemikalien; Außenreinigung; ausführliche Einweisung in **das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung**, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 1-2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) ist zubuchbar bzw. bei der Buchungsoption Premium inklusive.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von mindestens EUR 204,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren (162,- EUR) fällig. m Falle des Befüllens des Trinkwassertanks mit Diesel- oder einem sonstigem Kraftstoff bzw. des Dieseltanks mit Wasser oder einem anderen Treibstoff wird eine Vertragsstrafe von 750,-EUR erhoben.

 

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 100 Mio.Euro für Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden unbegrenzte Höhe) ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Klimaereignisse, Diebstahl, Schäden, Unfallschäden und technologische Katastophen) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.800,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden;Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse;Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Schäden, welche an hohen Teilen des Reisemobils (Dach, Alkoven, sowie sämtliche Fahrzeugteile, die sich in mehr als 2,50m Höhe befinden) auftreten; Reifen; Autoradio; persönliche Habe; Schäden im Fahrzeuginneren; Frostschäden

Premium: Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Falls im Laufe seiner Reise der Mieter auf technische Probleme am Fahrzeugaufbau stößt, muss er sich zum nächsten Dethleffs-Vertragshändler begeben. Eine Liste dieser Vertragshändler wird bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne weiteres in Auftrag gegeben werden, einschließlich Arbeitskosten und sämtliche Reparaturen zusammen genommen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden. Größere Reparaturen erfordern die vorherige Zustimmung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege, soweit diese Reparaturen nicht durch einen Fehler bzw. Fahrlässigkeit des Mieters erforderlich werden.

Im Fall von mechanischen, elektrischen bzw. elektronischen Pannen oder von Unfällen, in deren Ergebnis das Fahrzeug nicht betrieben werden kann, müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden telefonisch mit der McRent-Vermietstation, die im Mietvertrag angegeben ist, oder der McRent-Hotline unter 03 88 82 68 25 in Verbindung setzen. Sie erhalten den Hilfsservice des Herstellers, der im Preis Ihres Mietvertrags enthalten ist und dessen Bedingungen im Fahrzeugmerkblatt angegeben sind.
Unsere Haftung im Fall technischer Mängel ist auf die Übernahme der Kosten des Heimtransports des Mieters und der Insassen innerhalb der Grenzen der im Fahrzeugschein angegebenen Zahl begrenzt. Sie deckt die Hilfe für das Fahrzeug und die beförderten Personen im Fall einer mechanischen Panne bzw. eines Unfalls. Diese Hilfe gilt in sämtlichen Ländern, die auf dem internationalen Versicherungsschein angegeben sind. Sie steht rund um die Uhr, an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen zusätzliche Hilfsservice abzuschließen, der im Prospekt "Conditions d'assurances et d'assistance" (Zusatzschutzbrief) erläutert wird, welcher dem Mieter zusammen mit seinem Vertrag ausgehändigt wird.

Verhalten bei Unfällen: Der Mieter muss nach einem Unfall-, Entwendungs- oder Brandschaden (selbst geringfügig), welcher das Fahrzeug betrifft bzw. in welchen das Fahrzeug involviert ist, sorgfältig die folgenden Bestimmungen einhalten - andernfalls verwirkt er jegliche Versicherung und ist zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet: der Mieter muss Anzeige bei der Polizei erstatten und telefonisch die Vermietstation, die im Mietvertrag angegeben ist, bzw. die McRent-Hotline unter 03 88 82 68 25 informieren, spätestens im Laufe des Werktags nach dem Datum des betreffenden Vorfalls.; der Mieter darf keine gegnerischen Ansprüche anerkennen; der Mieter muss, selbst bei geringfügigen Schäden, an den Vermieter ein schriftliches Dokument vorlegen, in welchem die Umstände, das Datum, der Ort und die Uhrzeit des Schadensfalls sowie die Namen und Anschriften der Zeugen und beteiligten Personen angegeben werden. Nach einem Unfall muss der Mieter einen schriftlichen Bericht vorlegen, welcher die Umstände, das Datum, den Ort und die Uhrzeit des Schadensfalls sowie die Namen und Anschriften der Zeugen und beteiligten Personen, ihre Policenummer und den Namen ihrer Versicherungsgesellschaft sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge angibt. Diese Dokumente sind spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter zu übergeben. Nach einer Entwendung eines Fahrzeugs muss der Mieter in der Lage sein, die Schlüssel zurückzugeben, andernfalls verwirkt er die Versicherungsdeckungen und muss an den Vermieter den Gesamtwert des Fahrzeugs erstatten. Ein Dokument mit dem Titel "Déclaration de sinistre – aide à la rédaction du constat amiable" (Europäischer Unfallbericht) wird dem Mieter bei der Bereitstellung des Fahrzeugs ausgehändigt. Der Mieter muss die Bestimmungen dieses Dokuments streng einhalten.

 

Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1800,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Es wird keine andere Zahlungsweise akzeptiert. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung spätestens einen Monat nach Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich eventueller Beträge, welche durch den Mieter zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen sind, wieder erstattet. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.  Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.800,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 135cm während der Fahrt auf einen Kindersitz bzw. Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers und alle Zusatzfahrer beträgt 21 Jahre bzw. 25 Jahre für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert. Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.

Des Weiteren müssen alle Fahrer seit mindestens 3 Jahre im Besitz ihres Führerscheins sein.

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge (Fahrzeugbeschreibung beachten) können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Führen dieser Fahrzeuge ist ein dementsprechender Führerschein erforderlich. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zulässigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen).

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen darf das Reisemobil nur für Fahrten innerhalb Europas genutzt werden. Reisen in Drittländer unterliegen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters, wobei die betreffenden Länder auf jeden Fall auf dem geltenden internationalen Versicherungsschein angegeben sein müssen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Steuer:

Die örtliche Steuer ist im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationsmitarbeiter sprechen die jeweilige Landessprache und Englisch.

An Samstagen ist eine Übernahme/Rückgabe möglich. Die erforderliche Samstagsgebühr (pro Übernahme oder Abgabe) wird bei der Buchung automatisch miteingerechnet. Die Angaben sind vorbehaltlich Änderungen.

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In ist über die folgenden Links erreichbar:
Englisch: https://www.mcrent.eu/online-check-in/ oder Deutsch: https://www.mcrent.de/online-check-in/
Sie benötigen zur Anmeldung ihre McRent-Buchungsnummer sowie das Abholdatum (z. B. TEST123 und 01.01.2030).

Die Fahrzeugübergabe erfolgt in der Regel nachmittags. Die genauen Übernahmezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation. An Samstagen erfolgen Übergaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von EUR 65,-.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI. Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen. Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel vormittags. Die genauen Rückgabezeiten je Station entnehmen Sie bitte der Depotinformation. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart. An Samstagen erfolgen Rückgaben nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine Samstagsgebühr von EUR 65,-.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters. Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde € 30,-. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mindestens EUR 204,- erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von EUR 162,- berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent das fehlende Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. 3 Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung. Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Teilweise verfügen die Fahrzeuge über Rückfahrkameras. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.); 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch; bei den Kategorien Urban Standard und Urban Luxury nur 1 Gasflasche); Erstausstattung mit Toilettenchemikalien; Außenreinigung; ausführliche Einweisung in **das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauschale enthält u.a. die Fahrzeuggrundausstattung**, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 1-2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Das Küchen-Set pro Fahrzeug (Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) ist zubuchbar bzw. bei der Buchungsoption Premium inklusive.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von mindestens EUR 204,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren (162,- EUR) fällig. m Falle des Befüllens des Trinkwassertanks mit Diesel- oder einem sonstigem Kraftstoff bzw. des Dieseltanks mit Wasser oder einem anderen Treibstoff wird eine Vertragsstrafe von 750,-EUR erhoben.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen