Mietbedingungen

McRent

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 10 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1200,- pro Schadensfall, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die
HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde, Schäden an der Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden), Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite, Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind, Reifenschäden.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Gegenwert von ca. 150,- EUR ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz durch die VIP.

Wichtig: Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1200,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet. Es wird ein Abdruck/Kopie der Kreditkarte gemacht.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1200,- pro Schadensfall ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.
Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t seit mindestens 3 Jahren.
Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen).

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden (nachfolgend aufgelistet) erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.


Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Steuer:

Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen mitgeteilt:

Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübergabe erfolgt Montag bis Freitag von 13.00 – 16.00 Uhr. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt Montag bis Freitag von 09.30 – 12.00 Uhr.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde € 27,- zzgl. der vor Ort anfallenden Tagesrate. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mindestens € 119,- erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von € 158,- berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent das fehlende Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie, Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. drei Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder grösseres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Grösse bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggrösse und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrössen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale: Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.), 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch), Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauchale enthält u.a. die Grundausstattung, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 1-2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien.Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Zusätzlich ist ein Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von mindestens 119,- EUR zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren in Höhe von 158,- EUR fällig.

Haustiere/Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

Verkehrsvergehen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Winterhinweise:

Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

 

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 10 Mio. ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1200,- pro Schadensfall, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die
HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte), Endabrechnung der Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde, Schäden an der Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden), Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen), grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite, Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind, Reifenschäden.

Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Gegenwert von ca. 150,- EUR ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter oder die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz durch die VIP.

Wichtig: Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von EUR 1200,- ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard) zu hinterlegen. Eine Bezahlung der Kaution mit einer Prepaid Kreditkarte auf Guthabenbasis oder in bar ist nicht möglich.
Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet. Es wird ein Abdruck/Kopie der Kreditkarte gemacht.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1200,- pro Schadensfall ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. bis 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beträgt das Mindestalter 25 Jahre. Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.
Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
Alle Fahrer müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t seit mindestens 3 Jahren.
Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Preisberechnung:

McRent bietet Flex-Raten an. Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen).

Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden (nachfolgend aufgelistet) erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.


Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Fährüberfahrten sind nicht erlaubt.

Steuer:

Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In link wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen mitgeteilt.

Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübergabe erfolgt Montag bis Freitag von 13.00 – 16.00 Uhr. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen (!) Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.
Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt Montag bis Freitag von 09.30 – 12.00 Uhr.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde € 27,- zzgl. der vor Ort anfallenden Tagesrate. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mindestens € 119,- erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von € 158,- berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent das fehlende Benzin zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie, Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. drei Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder grösseres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Grösse bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggrösse und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrössen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale: Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Ausgleichskeile, Stromkabel etc.), 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch), Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Außenreinigung, ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Fahrzeugausstattung: Die im Preis inkludierte Servicepauchale enthält u.a. die Grundausstattung, bestehend aus: Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch/ Gießkanne, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten, Warndreieck, (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung, 1-2 Gasflaschen und Erstausstattung mit Toilettenchemikalien.Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Zusätzlich ist ein Fahrradträger (nicht für E-Bikes geeignet) inklusive.

Endreinigung: Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von mindestens 119,- EUR zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren in Höhe von 158,- EUR fällig.

Haustiere/Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

Verkehrsvergehen: Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Winterhinweise:

Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 50 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 450,- EUR

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 90% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen