Mietbedingungen

McRent England

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und den entsprechenden Buchungsmöglichkeiten. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 10 Mio. Euro ist im Preis eingeschlossen.

Basis: Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von £ 1.500, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Versicherungsausschluss

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:  Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden; Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse; Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen;B Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Frostschäden; Schäden an der Inneneinrichtung/Inventar; Reifenschäden.

Premium: Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Wichtig! Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 20,- berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Pannenhilfe/Reparaturen:

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von GBP 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Verhalten bei Unfällen:

Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz durch die VIP.

Kaution:

Die Kaution in Höhe von GBP 1.500,- ( für US-Staatsbürger GBP 2.000,-), ist per gültiger Kreditkarte des Hauptfahrers (VISA, MasterCard,) zu hinterlegen. Der Betrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs vom Konto abgebucht und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs (unbeschädigtes Fahrzeug, sauber und mit vollem Tank) und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung wieder erstattet. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden mit einer zzgl. Verwaltungsgebühr berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.

Freikilometer / -meilen:

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (=Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nicht möglich.

Kinder:

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 135cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, egal ob hinten oder vorne im Fahrzeug, die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. McRent bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.

Fahrer:

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht.
Nicht auf dem Gebiet der EU ansässige Personen müssen in Besitz eines internationalen Führerscheins sein.
Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz ihres Führerscheins sein. Fahrer bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t seit mindestens 3 Jahren.
Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 25 Jahre. Das Maximalalter beträgt 75 Jahre. Es sind bis zu 3 Zusatzfahrer erlaubt, diese müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Des Weiteren müssen alle Fahrer seit mindestens 2 Jahren im Besitz Ihres Führerscheins sein, bei Fahrzeugen über 3,5t seit mind. 3 Jahren.

Preisberechnung:

Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen), sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden.

Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Abfrage für die gewünschte Mietdauer durchführen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils freitags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:

  • Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
  • Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
  • Wechsel des Anmietungsorts
  • Wechsel des Abgabeorts
  • Wechsel des Fahrzeugtyps
  • Namensänderung
Fahrtgebiete:

Die Fahrzeuge dürfen nur auf zugelassenen, öffentlichen und befestigten Straßen in Europa gefahren werden. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden (nachfolgend aufgelistet) erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Es sind dafür auch keine weiteren Zusatzversicherungen möglich. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.

Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich (ausgenommen ab den Stationen Huddersfield und Nottingham). Es wird eine Extra Gebühr für Fahrten nach Irland (GBP 13,- pro Tag) und Europa (GBP 25,-pro Tag) erhoben, um die europäische/irische Pannehilfe abzudecken. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der  vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs-und Krisengebiete sind verboten. Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

Fährüberfahrten: Sollten Sie planen, Ihr Wohnmobil auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fährunternehmen. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein grösseres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.

Steuer:

Die VAT ist im Mietpreis eingeschlossen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationen von McRent sind in der Regel von Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag Vormittag geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten finden Sie unter Fahrzeugübernahme und Fahrzeugrückgabe. An Sonn- und Feiertagen, sowie Betriebsferien sind die Stationen geschlossen.

Online Check In: Das Formular mussspätestens 14 Tage vor Abholung ausgefüllt werden oder bei einer Last-Minute-Anmietung muss der Online Check In sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung durchgeführt werden.Es zwingend erforderlich, dass die Kontaktdaten fristgerecht über den Online Check In übermittelt werden.
Der obligatorische Online Check In Link wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen bekanntgegeben

Die Fahrzeugübernahme ist  zu den unten genannten Zeiten möglich.

London:

Mo-Sa 15:00-17:00 Uhr

Rye:

Mo-Fr 14:00-16:00 Uhr, Sa 14:00-15:00 Uhr

An Samstagen erfolgen Übergaben nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei Übernahme fällt eine Gebühr von € 76,- (im Angebotspreis bereits eingerechnet) an.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen und ggfls. auch internationalen  Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht !) und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, sowie den Voucher von FTI.

Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Check Out) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.

Alle Reisemobile werden an den Mieter sauber und vollgetankt übergeben.

Die Fahrzeugrückgabe ist  zu den unten genannten Zeiten möglich.

London:

Mo-Sa 09:00-11:00 Uhr

Rye:

Mo-Fr 08:30-10:00 Uhr, Sa 09:00-10:00 Uhr

An Samstagen erfolgen Rückgaben nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei Abgabe fällt eine Gebühr von € 76,- (im Angebotspreis bereits eingerechnet) an. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll (Check In) erstellt wird, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Beschädigungen die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugrückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.

Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.

Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet McRent pro angefangene Stunde £100,- max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamt-Tagespreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht oder verspätet vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von mind. £ 150,- erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von £ 110,- berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet McRent den fehlenden Diesel sowie das fehlende AdBlue zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von £ 50. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Die Fahrzeuge werden max. 3 Saisonen vermietet, sind also höchstens 3 Jahre alt. McRent unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell mit dem bestätigten Grundriss zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares gleiches oder größeres Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung. Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggröße und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrößen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Servicepauschale:  Die einmalige Servicepauschale wird mit dem Mietpreis automatisch berechnet und ist im Angebotspreis bereits enthalten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom gewählten Fahrzeugtyp. Die Servicepauschale beinhaltet: Fahrzeuggrundausstattung (Besen, Schaufel, Eimer, Kabeltrommel, CI Kabel, Wasserschlauch, Ausgleichskeile, Erstausstattung mit Toilettenchemikalien, Bordwerkzeug, Bedienungsanleitung und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung, wie Wagenheber, Reservereifen, Verbandkasten und Warndreieck. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen. Zusätzlich Küchen-Set ( Essgeschirr, Gläser, Töpfe, Küchengrundausstattung) pro Fahrzeug sowie ein Fahrradträger (nicht für eBikes)  inklusive); 2 Gasflaschen (eine davon gefüllt, die andere im Gebrauch; bei den Kategorien Urban Standard und Urban Luxury nur 1 Gasflasche); Erstausstattung mit Toilettenchemikalien; Außenreinigung; ausführliche Einweisung in das Fahrzeug; Hygiene-Pauschale.

Gasflaschenfüllung: Die 1. Gasflaschenfüllung (mit der Übergabe des Fahrzeugs erhalten Sie eine (Kat.UV,US und UL) bzw. zwei Gasflaschen (eine gefüllt, eine in Gebrauch), welche Sie leer zurückbringen können).

Endreinigung:  Alle Reisemobile werden an den Mieter innen sauber übergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr von mind. £ 150,- zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren £ 110,- fällig.

Haustiere / Rauchen: Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gegen Gebühr gestattet. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Kosten, die durch eine Entlüftung bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstehen, hat, einschließlich entgangener Gewinne durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietung des Fahrzeuges, ebenfalls der Mieter zu tragen.

Festivals: Die Teilnahme an Festivals und anderen Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Stornierung:

bis 60 Tage vor Reisebeginn: EUR 275,-

59 - 50 Tage vor Reisebeginn: 35% des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens EUR 275,-

49 - 15 Tage vor Reisebeginn: 55% des Rechnungsbetrages

14 - 1 Tag vor Reisebeginn: 85% des Rechnungsbetrages

ab 1 Tag vor Reisebeginn: 95% des Rechnungsbetrages

Keine Erstattung von ungenutzten Miettagen