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Mietbedingungen

Bushlore

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Wichtiger Hinweis:

Die aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung:

Die obligatorische Hafpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Diese greift nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho. Für alle anderen Länder muss am Grenzübergang eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. EUR eingeschlossen.

Kaskoversicherung:

* Basis: Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-.

*BasisPLUS: Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-. Die Selbstbeteiligung wird hier nach Ihrer Rückehr durch die HanseMerkurVersicherungs AG erstattet.

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder per email an: reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

* Premium: Hier ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an Windschutzscheibe und dem Dach versichert. 

Bei beiden Optionen fällt je Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/NAD 550 an.

Bitte beachten Sie, dass die Kaskoversicherung nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Tansania, Swaziland, Lesotho und Malawi gültig ist. Bei allen anderen Ländern muss diese bei Buchung angefragt werden.

Versicherungsausschlüsse:

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen; Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer; Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse; Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.); Schäden am Unterboden, an der Federung, der Campingausstattung sowie Schäden durch Wassereinwirkung; Schäden an Reifen und Windschutzscheibe (bei der Option Premium versichert); Schäden durch Unfälle mit Wildtieren; Schäden durch Überschlagen/Umkippen ohne Fremdeinwirkung; Abschleppkosten außerhalb von Südafrika (Basis- und BasisPLUS) bzw. außerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Südlichem Mosambik, Simbabwe, Südlichem Sambia (Premium)

* Die Abrechnung erfolgt in Namibia und Botswana in NAD und in Südafrika in ZAR.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Pannenhilfe, Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten ( auch Reifenpannen ) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h-Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand,-Entwendungs- oder Wildschaden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Bushlore Africa selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht (ggfs.unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb von 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 2.000,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 3.000,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: Ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters wegen eines technischen Schadens (mechanical breakdown*, nicht Unfall) ausfallen und nicht rechtzeitig repariert werden können, schickt Bushlore Africa innerhalb 24 Stunden nach Diagnose ein Ersatzfahrzeug. Dieser Zeitrahmen gilt, wenn sich der Kunde in Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, dem südlichen Mosambik oder dem südlichen Sambia aufhält. Für weiter nördlich gelegene Gebiete verlängert sich diese Zeit auf bis zu 72 Stunden.
*mechanical breakdown - nicht zu Schäden, die Bushlore Africa zu einer Erstattung verpflichten, zählen: Probleme mit Radio/CD, Klimaanlage, Kühlschrank, alle Geräte wie Grill etc., und GPS.

Kaution:

Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Bushlore Africa akezeptiert VISA und Mastercard.

Bei der Buchungsoption Basis und BasisPLUS beträgt die Kaution ZAR/NAD 30.000,- und bei der Option Premium haben Sie nur eine Kaution von ZAR/NAD 2.000,-.

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bitte achten Sie auf ein ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.

Wechselkursschwankungen: Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters.

Die Abrechnung erfolgt in Namibia und Botswana in NAD und in Südafrika in ZAR.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wir dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommen, was macnhmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia oder den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.

WICHTIG: Bekennen sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Einwegmieten sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich.

Kinder:

Kindersitze oder Sitzerhöhungen können vor Ort gemietet werden. Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Auf der Rückbank der Camper können bis zu zwei Kindersitze befestigt werden. Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage buchbar und kosten ZAR/NAD 300,- pro Miete. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 23 Jahre. Es ist möglich bereits ab 21 Jahren anzumieten, jedoch fällt hier im Schadensfall eine höhere Selbstbeteiligung an.

Ein gültiger, nationaler Führerschein ( in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.

Alle Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag eingetragen sein. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen. Zusatzfahrer können vor Ort angemeldet werden. Pro Zusatzfahrer wird eine Gebühr erhoben.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird. Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.

Fahrtgebiete:

Allrad-Fahrzeuge von Bushlore Africa dürfen auf offziellen Straßen und auf anerkannten Allrad-Routen in Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho, Simbabwe, Sambia, Mosambik, Tansania, Swasiland, Malawi gefahren werden. In allen anderen Gebieten benötigen Sie eine schriftliche Sondergenehmigung. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrtstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs-und Krisengebiete sind verboten.

Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen ( bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz ).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen; im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland; Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten; vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck. TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt bspw. mit einem Plastikmüllsack schützen

Grenzüberschreitungen

Für Grenzüberschreitungen berechnet Bushlore folgende Gebühren (zahlbar vor Ort): Botswana, Simbabwe, Sambia und südliches Mosambik (südlich des Sambesi River): ZAR/NAD 800,-. Nördliches Mosambik (nördlich von Beira/Sambesi River), Malawi, Tansania, Uganda und Kenya (auf Anfrage): ZAR/NAD 3.000,-. Für Grenzübertritte nach Lesotho und Swasiland fallen keine Gebühren vonseiten Bushlore an. Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von derzeit 14% in Südafrika, 15% in Namibia und 14% Botswana noch hinzu. (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich. Verspätete Rückgabe (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich.

Für die Übernahme an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 400,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

Während des Africa Burn Festivals fällt ein eventzuschlag an.

Bushlore bietet in einem gewissen Umkreis der Vermietstation einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation an.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS- Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.

Küchen- und Campingausstattung bis zu 4 Personen beinhaltet: Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezüge, Handtücher, Topf, Pfanne, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel, Campingtisch und –stühle, Verlängerungskabel, Wasserschlauch, Handfeger, Kehrschaufel, sowie einem 4WD Outback Safety Kit bestehend aus Spaten, Überbrückungskabel, Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Warnweste etc.
Die Ausstattung für weitere Personen kann für ZAR/NAD 1200,- p.P. hinzugebucht werden (zahlbar vor Ort).

Strafzettel- und Bearbeitungsgebühren: Für die Bearbeitung von Schäden, als auch von Strafzetteln wird immer eine Gebühr von ZAR/NAD 550,- erhoben - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet.

Mautgebühren Johannesburg Bei Übernahme oder Rückgabe in Johannesburg fallen ZAR 350,- Mautgebühren an. Bei Übernahme in Johannesburg und und Rückgabe an einer anderen Mietstation beträgt die Mautgebühr ZAR 250,-.

Reinigungsgebühr: Die Reinigungsgebühr ist in unseren Preisen bereits mit einkalkuliert. Die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie die professionelle Reinigung der Küchenausstattung ist damit abgedeckt. Sollte das Fahrzeug jedoch innen und/oder außen stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.

Währungen: Die Abrechnung in Südafrika ist in ZAR und die Abrechnung in Namibia und Botswana erfolgt in NAD.

Haustiere: Sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt

Kreditkarten: Akzeptiert werden MasterCard und Visa

Stornierung:

Stornierung bis 61 Tage vor Übernahme: 20 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Stornierung 60-31 Tage vor Übernahme: 30 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Stornierung ab 30 Tagen bis Reiseantritt: 95 Prozent des Rechnungsbetrags jedoch mindestens 150 EUR

Keine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Abholung.

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unterboden
Reifen
Windschutzscheibe
Abschleppkosten nur in Südafrika Ausnahme Mietbedingungen
Wasserschäden
Vandalismus
Eigentum Dritter
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Wichtiger Hinweis:

Die aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung:

Die obligatorische Hafpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Diese greift nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho. Für alle anderen Länder muss am Grenzübergang eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. EUR eingeschlossen.

Kaskoversicherung:

* Basis: Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-.

*BasisPLUS: Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-. Die Selbstbeteiligung wird hier nach Ihrer Rückehr durch die HanseMerkurVersicherungs AG erstattet.

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann.

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die  HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg oder per email an: reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung.

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäße Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

* Premium: Hier ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an Windschutzscheibe und dem Dach versichert. 

Bei beiden Optionen fällt je Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/NAD 550 an.

Bitte beachten Sie, dass die Kaskoversicherung nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Tansania, Swaziland, Lesotho und Malawi gültig ist. Bei allen anderen Ländern muss diese bei Buchung angefragt werden.

Versicherungsausschlüsse:

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen; Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer; Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse; Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.); Schäden am Unterboden, an der Federung, der Campingausstattung sowie Schäden durch Wassereinwirkung; Schäden an Reifen und Windschutzscheibe (bei der Option Premium versichert); Schäden durch Unfälle mit Wildtieren; Schäden durch Überschlagen/Umkippen ohne Fremdeinwirkung; Abschleppkosten außerhalb von Südafrika (Basis- und BasisPLUS) bzw. außerhalb von Südafrika, Namibia, Botswana, Südlichem Mosambik, Simbabwe, Südlichem Sambia (Premium)

* Die Abrechnung erfolgt in Namibia und Botswana in NAD und in Südafrika in ZAR.

Schadensmeldungen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadenereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Pannenhilfe, Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten ( auch Reifenpannen ) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h-Servicenummer zur Verfügung. Nach einem Unfall, Brand,-Entwendungs- oder Wildschaden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Bushlore Africa selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht (ggfs.unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb von 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 2.000,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 3.000,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: Ohne Originalbeleg keine Erstattung!

Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.

Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters wegen eines technischen Schadens (mechanical breakdown*, nicht Unfall) ausfallen und nicht rechtzeitig repariert werden können, schickt Bushlore Africa innerhalb 24 Stunden nach Diagnose ein Ersatzfahrzeug. Dieser Zeitrahmen gilt, wenn sich der Kunde in Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, dem südlichen Mosambik oder dem südlichen Sambia aufhält. Für weiter nördlich gelegene Gebiete verlängert sich diese Zeit auf bis zu 72 Stunden.
*mechanical breakdown - nicht zu Schäden, die Bushlore Africa zu einer Erstattung verpflichten, zählen: Probleme mit Radio/CD, Klimaanlage, Kühlschrank, alle Geräte wie Grill etc., und GPS.

Kaution:

Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Bushlore Africa akezeptiert VISA und Mastercard.

Bei der Buchungsoption Basis und BasisPLUS beträgt die Kaution ZAR/NAD 30.000,- und bei der Option Premium haben Sie nur eine Kaution von ZAR/NAD 2.000,-.

Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bitte achten Sie auf ein ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.

Wechselkursschwankungen: Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters.

Die Abrechnung erfolgt in Namibia und Botswana in NAD und in Südafrika in ZAR.

Selbstbehalt:

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wir dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommen, was macnhmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia oder den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.

WICHTIG: Bekennen sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs an verschiedenen Orten) werden vor Ort berechnet und werden in unserer Preisliste und dem Angebot genannt. Einwegmieten sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich.

Kinder:

Kindersitze oder Sitzerhöhungen können vor Ort gemietet werden. Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Auf der Rückbank der Camper können bis zu zwei Kindersitze befestigt werden. Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage buchbar und kosten ZAR/NAD 300,- pro Miete. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.

Fahrer:

Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 23 Jahre. Es ist möglich bereits ab 21 Jahren anzumieten, jedoch fällt hier im Schadensfall eine höhere Selbstbeteiligung an.

Ein gültiger, nationaler Führerschein ( in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.

Alle Zusatzfahrer müssen im Mietvertrag eingetragen sein. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen. Zusatzfahrer können vor Ort angemeldet werden. Pro Zusatzfahrer wird eine Gebühr erhoben.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird. Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.

Fahrtgebiete:

Allrad-Fahrzeuge von Bushlore Africa dürfen auf offziellen Straßen und auf anerkannten Allrad-Routen in Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho, Simbabwe, Sambia, Mosambik, Tansania, Swasiland, Malawi gefahren werden. In allen anderen Gebieten benötigen Sie eine schriftliche Sondergenehmigung. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrtstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs-und Krisengebiete sind verboten.

Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen ( bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz ).

WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:

Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen; im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland; Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten; vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck. TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt bspw. mit einem Plastikmüllsack schützen

Grenzüberschreitungen

Für Grenzüberschreitungen berechnet Bushlore folgende Gebühren (zahlbar vor Ort): Botswana, Simbabwe, Sambia und südliches Mosambik (südlich des Sambesi River): ZAR/NAD 800,-. Nördliches Mosambik (nördlich von Beira/Sambesi River), Malawi, Tansania, Uganda und Kenya (auf Anfrage): ZAR/NAD 3.000,-. Für Grenzübertritte nach Lesotho und Swasiland fallen keine Gebühren vonseiten Bushlore an. Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis enthalten. Bei Leistungen, die vor Ort bezahlt werden, kommt die Steuer in Höhe von derzeit 14% in Südafrika, 15% in Namibia und 14% Botswana noch hinzu. (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung. Bei Übernahme erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:30 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich. Verspätete Rückgabe (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich.

Für die Übernahme an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 400,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.

Während des Africa Burn Festivals fällt ein eventzuschlag an.

Bushlore bietet in einem gewissen Umkreis der Vermietstation einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation an.

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS- Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.

Küchen- und Campingausstattung bis zu 4 Personen beinhaltet: Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezüge, Handtücher, Topf, Pfanne, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel, Campingtisch und –stühle, Verlängerungskabel, Wasserschlauch, Handfeger, Kehrschaufel, sowie einem 4WD Outback Safety Kit bestehend aus Spaten, Überbrückungskabel, Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Warnweste etc.
Die Ausstattung für weitere Personen kann für ZAR/NAD 1200,- p.P. hinzugebucht werden (zahlbar vor Ort).

Strafzettel- und Bearbeitungsgebühren: Für die Bearbeitung von Schäden, als auch von Strafzetteln wird immer eine Gebühr von ZAR/NAD 550,- erhoben - die Kosten des Verkehrsvergehens werden Ihnen von der zuständigen Behörde gesondert berechnet.

Mautgebühren Johannesburg Bei Übernahme oder Rückgabe in Johannesburg fallen ZAR 350,- Mautgebühren an. Bei Übernahme in Johannesburg und und Rückgabe an einer anderen Mietstation beträgt die Mautgebühr ZAR 250,-.

Reinigungsgebühr: Die Reinigungsgebühr ist in unseren Preisen bereits mit einkalkuliert. Die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie die professionelle Reinigung der Küchenausstattung ist damit abgedeckt. Sollte das Fahrzeug jedoch innen und/oder außen stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.

Währungen: Die Abrechnung in Südafrika ist in ZAR und die Abrechnung in Namibia und Botswana erfolgt in NAD.

Haustiere: Sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt

Kreditkarten: Akzeptiert werden MasterCard und Visa

Stornierung:

Stornierung bis 61 Tage vor Übernahme: 20 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Stornierung 60-31 Tage vor Übernahme: 30 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Stornierung ab 30 Tagen bis Reiseantritt: 95 Prozent des Rechnungsbetrags jedoch mindestens 150 EUR

Keine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Abholung.

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Risiken. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unterboden
Reifen
Windschutzscheibe
Abschleppkosten nur in Südafrika Ausnahme Mietbedingungen
Wasserschäden
Vandalismus
Eigentum Dritter