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Mietbedingungen

Bobo Campers

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Haftpflichtversicherung:

In allen Buchungsoptionen ist eine Haftpflichtversicherung über den Vermieter eingeschlossen. Zusätzlich eingeschlossen ist eine weitere Zusatz-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur bis EUR 1. Mio.

Kaskoversicherung:

* Basis: In dieser Option ist die Grundversicherung des Vermieters eingeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für die ersten ZAR/NAD 53.000,- der Kosten.

* Basis PLUS: Diese beinhaltet zusätzlich die Selstbehaltausschlussversicherung der HanseMerkurReiseversicherung, welche Ihnen die Eigenbeteiligung bei vielen versicherten Schäden später rückerstattet. Alle Informationen zu dieser Versicherung erhalten Sie mit dem Reisevorschlag oder finden Sie auf unserer Homepage.

* Premium: Hier ist eine Zusatzversicherung über den Vermieter eingeschlossen, welche die Eigenbeteiligung auf ZAR/NAD 0,- reduziert. Zusätzlich sind hier auch Schäden an Dachaufbau, Unterboden, der Windschutzscheibe und den Reifen versichert.

Versicherungsausschlüsse:

Keine Versicherung greift bei: -Verletzung der Mietbedingungen; -Schäden am Fahrzeug durch unachtsames oder rücksichtsloses Fahren; - jegliche Beschädigung oder mechanisches Versagen während der Fahrt auf eine nicht offiziellen 4WD Strecke (welche nur zum Zwecke von "Fahrspaß" oder zum testen der Fahrzeuge in unwegsamen Gelände ist); Fahren auf Nicht-Öffentlichen Straßen; Schäden am Fahrzeug durch falsche Verwendung der Kupplung; -Schäden an den Antriebswellen durch Schlaglöcher, Drift oder andere Hindernisse; -illegales Verhalten, Fahrlässigkeit oder Gesetzesverstoß; - Fahren unter Alkohol-oder Drogeneinfluss; -Fahren auf gesperrten Straßen/Bereichen; -Wasserschäden im Motor oder in der Gelenkwelle; -Schäden durch Überschlagen oder Umkippen jeglicher Art, egal bei welcher Geschwindigkeit oder Unfallursache; -bei Nichtaussschalten des Motors, wenn die Armaturenbrettbeleuchtung ein schwerwiegendes Problem anzeigt (Öllicht, Kühlerwasserfüllstand oder Temperaturanzeige); -Fahren einer unzulässigen Person; - Abschleppkosten; persönliches Eigentum.

Bobo Campers übernimmt keine Verantwortung für irgendwelche Schäden oder Ansprüche, die sich aus schnellen Geschwindigkeiten und/oder langen Fahrten auf den Waschstraßen ("washboard roads / c-roads") in Namibia ergeben. Dazu gehören auch alle Schäden an Klimaanlagen, Heizkörpern, Reifen und Federungssystemen. Personenschäden und persönliche Gegenstände sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Der Mieter ist daher dafür verantwortlich, im Voraus eine eigene Reiseversicherung abzuschließen.

Ersatzfahrzeuge: Dem Vermieter muss eine realistische Chance gegeben werden für Ersatz zu sorgen. In der Regel wird innerhalb von 24 Stunden versucht, das Problem zu beheben. Kosten für den Austausch von Fahrzeugen aufgrund eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts, durch den das Fahrzeug aufgrund von eigenem Verschulden oder Fahrlässigkeit nicht gefahren werden kann, gehen zu Lasten des Mieters. Dazu gehört auch das Abschleppen des beschädigten Fahrzeugs zum nächsten Depot. Wenn der Mieter mit einem Ersatzfahrzeug seine Reise fortführt, gilt ein neuer Mietvertrag und Versicherungsbedingungen.

Schadensmeldungen/Unfall: Bei einer Panne besteht die Möglichkeit zuerst das InfoBuch zu prüfen. Über die auf dem Vertrag genannte Telefonnummer können Sie einen Mechaniker kontaktieren, der Ihnen sehr genau erklären wird, was zu tun ist. Kleinere Reparaturen, die vom Mieter während der Mietzeit vorgenommen werden, können bei Vorlage der Rechnung zurückerstattet werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich während der Geschäftszeiten, oder ansonsten innerhalb von 24 Stunden nach Schadensereignis den Vermieter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Desweiteren muss auch die örtliche Polizei gerufen werden, die Ihnen eine Unfallberichtsnummer (accident report) nennen wird. Diese dient Ihnen als Nachweis, dass der Unfall registriert wurde. Machen Sie so viele Fotos wie möglich, von den beteiligten Fahrzeugen, Personen und den Führerscheinen.

Sollte eine Stilllegung des Fahrzeugs aus Gründen, die der Fahrer nicht zu vertreten hat, erforderlich sein, kommt der Vermieter für ein Hotel oder eine andere Unterkunft auf und erstattet nach deren alleinigen Ermessen die Zeit, die während der Reparatur des Fahrzeugs verloren geht.

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben. Zwingend vorgeschrieben sind z.B. fast immer Polizeiberichte.

Kaution:

Die Kaution in Höhe der Eigenbeteiligung wird bei Übernahme des Fahrzeugs auf der Kreditkarte autorisiert. Dies trifft insbesondere auch bei der Buchungsoption Basis Plus zu, bei dem die Eigenbeteiligung über eine deutsche Versicherung gedeckt ist.

Bei Buchung der Option Premium macht der Vermieter nur eine Kopie Ihrer Kreditkarte, bucht aber keine Kaution ab.

Bitte achten Sie auf ein ausreichendes Limit Ihrer Kreditkarte zum Zeitpunkt der Übernahme. Die Kreditkarte muss einer Person gehören, die vor Ort in den Mietvertrag als Fahrer eingetragen wird. Die Kaution kann entweder in Bar, oder mit einer Kreditkarte geleistet werden. Die Kaution wird nicht unverzüglich nach Rückgabe des Fahrzeuges zurückgegeben, sondern für weitere 3 Monate für eventuelle Strafzettel und nicht angezeigte Unfälle einbehalten.

Sollten Sie bei Ihrer Reise mit dem Allradcamper in oder durch Mosambik fahren, beachten Sie bitte, daß eine zusätzliche Kaution von ZAR/NAD 7.000,- zu hinterlegen ist.

GPS: Sollten Sie ein GPS Navigationsgerät hinzubuchen, muss eine Kaution von ZAR 1.500,- zusätzlich hinterlegt werden.

Wechselkursschwankungen: Kursdifferenzen zwischen den Zeitpunkten der Abbuchung und Gutschrift gehen zu Lasten oder Gunsten des Mieters. Für die Abbuchung der Kaution berechnet der Vermieter Gebühren. Eventuelle Zins-Umrechnungsverluste bei Rückerstattung der Kaution können weder bei uns, noch bei dem Vermieter eingefordert werden.

Für die Abbuchung der Kaution berechnet der Vermieter Gebühren.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsmöglichkeiten sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmietgebühren (Übernahme und Rückgabe an verschiedenen Depots) sind gegen Gebühr möglich. Die Gebühr wird in unserer Preisliste und dem Angebot genannt.

Kinder:

Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn bei der Reise Kinder bis 8 Jahre mitfahren, damit wir die Eignung des von Ihnen gewünschten Fahrzeugs vorab klären können. Kindersitze für Kinder unter 2 Jahren können vor Ort gemietet werden, für Kinder ab 2 Jahren sind keine Kindersitze mietbar.

Fahrer:

Das Mindestalter beträgt bei dem Discoverer 4 und 6 Camper mindestens 21 Jahre. Das Mindestalter bei dem Discoverer DC4x4 und Discoverer FunX4x4 beträgt 23 Jahre. Der Deutsche, Österreichische oder Schweizer Führerschein reicht alleine nicht aus, es muss zusätzlich ein Internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung mitgeführt werden. In den vor Ort geschlossenen Mietvertrag können nur persönlich anwesende Personen eingetragen werden. Nur die im vor Ort geschlossenen Mietvertrag eingetragenen Personen sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren.

Preisberechnung:

Der Mietpreis wird pro angebrochenem Tag berechnet. Vom 1. bis 10. sind es 10 Miettage. Langzeitermäßigung gibt es ab 28 Miettagen.

Fahrtgebiete:

Alle Fahrzeuge von Bobo Campers dürfen auf jeder geteerten Straße gefahren werden. Gute, glatte Sandstraßen (nicht gewellt) sind ebenfalls erlaubt.

Es gibt jedoch Bereiche, die nicht für das Fahren mit einem Wohnmobil geeignet sind. Diese sind:

der Swartberg Pass (SA), der Sani Pass (SA), der Kalahari Gemsbok Park (auch Kgalagadi Transfrontier Park genannt), die Straße zu den Sentech Towers im Marakele Park (SA), der Baviaanskloof Pass (SA) Mosambik, ganz Malawi, ganz Angola, Sambia weiter als Livingstone, alle 4x4-Strecken, der Skeleton Coast Park (Namibia), die kurze Straße von Hobas zum Aussichtspunkt (Fish River Canyon), Van Zyl's Pass (Namibia) und Sand Düne, Sandwich Harbour (Namibia), das gesamte Kaokoland (Namibia), das Okavango Delta (Botswana), die Makgadigadi Pans (Botswana), schmale und steile einspurige Bergpässe und alle Straßen in Südafrika, Swasiland, Lesotho, Botswana und Namibia, die nicht dem oben genannten Straßenzustand entsprechen, D-, G- oder F-markierte Straßen in Namibia (z. B. D4130 usw.). Von einer Reise in Simbabwe wird abgeraten, da Gegenstände wie Kraftstoff oder Lebensmittel derzeit nicht immer verfügbar sind. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden oder Ansprüche, die sich aus schnellen Geschwindigkeiten und / oder langen Distanzen ergeben. Entfernungen auf unbefestigten Straßen oder Waschstraßen in Namibia.

Aufgrund von Witterungsbedingungen oder politischen Situation oder anderen Gründen hat Bobo Campers das Recht, Straßen oder ganze Gebiete zu sperren.

Nachtfahrten sind nicht erlaubt.

Beschränkungen für die 4x4 Camper, Discoverer FunX und DC: Die Fahrzeuge dürfen in die Nachbarstaaten Südafrikas gebracht werden, dürfen jedoch nicht nach Angola, der Demokratischen Republik Kongo (DRC), Tansania oder Malawi. Das Fahren auf 4x4-Freizeitstrecken, für die ein Eintritt oder eine Clubmitgliedschaft erforderlich ist, ist ebenfalls nicht gestattet. Der Versicherungsschutz ist nichtig, wenn Fahrzeuge in diese verbotenen Bereiche einfahren, und führt zu Vertragsverletzungen. Der 4x4 wird zum Fahren im Gelände verwendet, das nur mit einem Allradfahrzeug erreichbar ist. Gefährliche und unverantwortliche Manöver, um die Fähigkeiten des Campers bis zum Limit zu testen, sind nicht erlaubt. Alle Abschleppkosten zum nächstgelegenen Depot sind vom Mieter zu tragen. obo Campers behält sich das Recht vor, Fahrzeugbewegungen in bestimmten Bereichen nach eigenem Ermessen zu beschränken - widrige Straßen- oder Wetterbedingungen, politischen Situationen oder aus anderen Gründen. Das Befahren von Sanddünen und des Van Zyl's Pass in Namibia ist nicht gestattet. Denken Sie daran, dass Sie sollten
Testen Sie niemals die Fähigkeiten des Discoverer FunX oder DC-Geräts in vollem Umfang und Sie sind für die vollen Reparaturkosten verantwortlich, wenn hier Unfälle, mechanische Schäden oder Überschläge auftreten. Bitte stellen Sie sicher, dass Abweichungs-, Annäherungs- und Rollwinkel wie in den Informationshandbüchern eingehalten werden. Bobo Campers hat das Recht, Straßen oder Bereiche zu beschränken, die wir Ihnen zu Ihrer Sicherheit rechtzeitig mitteilen werden.

Mozambique: Sie dürfen mit den Modellen Discoverer DC und Discoverer FunX nach Mozambique fahren. Dieses Land ist jedoch noch nicht vollständig auf Selbstfahrer eingestellt. Dies bedeutet nicht, dass Selbstfahrer nicht möglich sind. Für Reisen in oder durch dieses schöne Land gilt eine zusätzliche Versicherung. Es gibt einen zusätzlichen Selbstbehalt von NAD/ZAR 7.000 im Falle eines Schadens. Im Falle, dass das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, wird der Kunde veranlassen, dass das Fahrzeug zum nächstgelegenen Depot abgeschleppt wird. Die Abschleppkosten sowie sonstige Schäden im Zusammenhang mit dem Abschleppen des Fahrzeugs sind nicht Teil dieser Selbstbeteiligung und gehen zu Lasten des Kunden.

Steuer:

In den vorab über uns gebuchten Leistungen ist die derzeitige Steuer VAT bereits enthalten.
Auf alle vor Ort zu zahlenden Leistungen müssen Sie die Steuer noch direkt vor Ort an den Vermieter zahlen.

Namibische CO2-Steuern (nur Fahrzeuge mit Allradantrieb, FunX und DC)
Seit dem 11. Juli 2016 haben alle namibischen Zollgrenzen eine CO2-Steuer für alle in Südafrika zugelassenen 4x4-Mietwagen eingeführt. Diese Besteuerung gilt, wenn Sie im Depot in Windhoek beginnen oder enden. Gegenwärtig werden ZAR/NAD 450,- pro Vertrag berechnet, unabhängig davon, ob einige Miettage außerhalb der Grenzen Namibias liegen. Gilt nur für Discoverer FunX- und DC 4x4-Modelle.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Übernahme und Rückgabe ist montags bis freitags von 07:30 bis 16:30 Uhr möglich. Sonntags und an Feiertagen nur gegen Gebühr.
Sollten Sie in der Früh nach einem Nachtflug ankommen, empfiehlt BoboCamper nicht mehr als eine Stunde am Übernahmetag / Ihrem ersten Tag zu fahren.
Die Rückgabe darf nicht später als 16:00 Uhr erfolgen, sonst wird ein ExtraTag in Rechnung gestellt. Der Camper muss in einen sauberen und gutem Zustand zurückgegeben werden. Bei Schäden am Camper oder dessen Inhalt sind Sie verpflichtet, die Ersatzkosten zu tragen und die Mietkosten bleiben solange bestehen, bis alle Kosten ersetzt wurden.

Transfers: Gegen Gebühr kann ein Transfer vom Flughafen oder Hotel zum Depot gebucht werden. Der Transfer am Ende der Reise zum nächstgelegenen Flughafen ist inklusive. Flughafen Johannesburg zum Depot Johannesburg: ZAR 140 pro Person; Flughafen Kapstadt zum Depot Kapstadt: ZAR 250 pro Person; Flughafen Windhoek zum Depot Windhoek: NAD 180 pro Person.

 

Allgemeine Informationen:

Fahrzeugtyp: Der Vermieter behält sich vor, Ihnen ein größeres oder zumindest gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn unvohersehbare Umstände es erfordern, z.B. durch einen kurzfristigen Unfall des für Sie vorgesehenen Fahrzeugs. Mögliche Kosten für höhere Benzinkosten etc. übernimmt der Vermieter nicht. Die Grundrisse und Fahrzeugspezifikationen der Camper und Wohnmobile können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können aufgrund von Änderungen oder Upgrades variieren.

Staub: Das südliche Afrika ist überwiegend eine trockene Wüstenregion und es ist nicht möglich, Fahrzeuge staubdicht zu machen und somit werden Rückerstattungen oder Ansprüche auf jeglichen Staubeintritt nicht berücksichtigt.

StrafzettelgebührenDie Strafgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/NAD 250,- wird Ihrer Kreditkarte belastet.  Auf Anfrage wird Ihnen BoboCampers den Strafzettel per email zusenden.  Es kann bis zu 3 Monaten dauern, bis BoboCampers über das Verkehrsvergehen informiert wird. Der Mieter haftet für den gesamten Verkehr und / oder alle anderen relevanten Straftaten, die während der Anmietung des Fahrzeugs entstehen.

Telefonkosten: Bobo Campers erstattet keine Telefonkosten. Aus diesem Grunde wird dazu geraten, sich vor Ort eine örtliche SIM Karte zu kaufen, da dann die Telefongespräche oft günstiger sind.

Mautgebühren: Der Mieter ist selber verantwortlich, die jeweiligen Gebühren bei Mautstraßen zu zahlen. Eine Abrechnung über den Vermieter ist nicht möglich.

Nutzung der Camper: Dem Mieter ist bekannt, zu welchem Zweck der angemietete Camper konzipiert wurde, sowie alle Sicherheits- und Wartungsverfahren, die das Fahrzeug von einer gesetzlichen Behörde verlangt, und darf das Fahrzeug nur für diesen Zweck verwenden sowie alle Sicherheits- und Wartungsverfahren einhalten. Der Kunde haftet gegenüber dem Eigentümer für alle Schäden und Verluste, die er erlitten hat, wenn das Fahrzeug für andere Zwecke verwendet wird oder wenn der Kunde die erforderlichen Sicherheits- und Wartungsverfahren nicht einhält. Der Kunde nutzt den Camper auf eigene Gefahr. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen dem Eigentümer des Fahrzeugs für Verluste oder Schäden, die dem Kunden aus irgendeinem Grund entstanden sind, einschließlich der Nutzung des Camper und seiner Bestimmungen. BOBO übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch hohe Geschwindigkeiten und lange Distanzen auf den Waschbrettstraßen in Namibia entstehen.

Kühlschränke, Herde, Klimaanlagen und Mikrowellen werden vor jeder Vermietung vom Eigentümer und vom Kunden überprüft. Daher übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Fehlfunktionen dieser Einheiten während des Mietzeitraums.

Camping: Camping am Straßenrand sowie außerhalb von Campingplätzen ist nicht erlaubt.

Reifenwechsel: Wenn ein Reifen ausgetauscht werden muss, muss sichergestellt werden, dass sowohl die Einlagestufe als auch die Größe dem Reifen entsprechen. Dies gewährleistet maximale Sicherheit und Funktion. Ersatzreifen mit falscher Größe werden nicht für eine Erstattung berücksichtigt.

Die Fahrzeuge sind höher als herkömmlichen Pkw. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt auch an einem höheren Punkt liegt. Dies erhöht das Risiko eines Überrollens. Ein Überschlag ist definiert wenn ein Fahrzeug, sich nicht in seiner normalen Position befindet - heißt auf allen 4 Rädern. Allein durch das Liegen wird ein Fahrzeug als überrollt betrachtet. Überrollungen, die nicht durch eine Kollision verursacht wurden, z. ein anderes Fahrzeug, sind nicht durch CDW-Versicherungsoptionen abgedeckt. Die endgültige Ruheposition der Fahrzeuge spielt keine Rolle. Diese Vorfälle treten sehr selten auf und sollten bei gesundem Menschenverstand niemals vorkommen.

Gepäck: Ihr Gepäck können Sie gerne am Depot hinterlegen, sofern Sie auch zu diesem Depot zurückkehren.  Der Camper muss bis spätestens 15:00 Uhr zurückgegeben werden, um Ihr Gepäck wieder entgegennehmen zu können.

Stornierung:
  • Stornierung bis 90 Tage vor Übernahme: 5 Prozent des Rechnungsbetrags

  • 89 - 60 Tage vor Übernahme: 15 Prozent des Rechnungsbetrags

  • 59 - 30 Tage vor Übernahme: 30 Prozent des Rechnungsbetrags

  • 29 - 8 Tage vor Übernahme: 55 Prozent des Rechnungsbetrags

  • Stornierung ab 7 Tagen vor Übernahme bis Reiseantritt: 95 Prozent des Rechnungsbetrags

Keine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter Abholung.

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:
 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau
Unterboden
Reifen
Windschutzscheibe
Abschleppkosten
Wasserschäden