• AUSTRALIEN
    mit bestCAMPER entdecken!

Mietbedingungen

Britz Rentals

Es stehen mehrere Mietbedingungen zur Verfügung

Bitte wählen Sie die gewünschte Mietbedingung nach Fahrzeugart und/oder Übernahmedatum aus:

Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsaufstellung der entsprechenden Buchungsoption. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von AUD 20 Mio. ist in allen Buchungsoptionen eingeschlossen.

* Basis: ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick, Outback) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Reduziert die Selbstbeteiligung auf Null pro Schadensfall.

* BasisPLUS: wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise.

* Premium: ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). Versichert sind auch Schäden am Dach und Unterboden, Windschutzscheibe, Reifen sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen Kategorien Safari Auto, Maverick, Outback).
 

Beachten Sie dazu bitte die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise:
Vorgehensweise im Schadensfall bei Rückerstattung über die HanseMerkur Reiseversicherung AG: Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:

o umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
o
umgehende Benachrichtigung des Vermieters
o bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
o eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann

Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.

Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
o Schäden durch unsachgemäße Behandlung
o wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
o Schäden an der Inneneinrichtung
o Schäden an der Markise
o Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
o Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
o Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
o Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
o Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

 

Während des Online-Check-Ins oder vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden:

“Extended Roadside Assistance“:
beinhaltet Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Lieferung von bis zu 20 Liter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis zu AUD 150,- (Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen)

Windscreen and Tyre Protection Plus Extended Roadside Assistance”:
beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der „Extended Roadside Assistance“ die Kosten für eine Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden

„Singe Vehicle Rollover” (nur buchbar bei Premium) Zusatzversicherung Überschlag / Umkippen: versichert Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
o Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
o Schäden am Dach und Unterboden (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
o Schäden durch falsches Montieren von Autozubehör (z.B. Gepäckträger)
o Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
o Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o Schaden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
o Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel o Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten
o Verlust oder Schäden an Privatgegenständen
o Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
o Schäden verursacht durch Haustiere
o Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
o Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen

Wichtig Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Australien nichtig!

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express) oder per Debit-Kreditkarte (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungsoption.

Im Basis und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim BasisPlus beträgt die Kaution AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) sowie AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick und Outback) Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Bitte beachten Sie, dass nur bei Nutzung einer VISA oder Mastercard auch die auf die Kaution anfallenden Kreditkartengebühren wieder zurückerstattet werden

Bei Buchung der Option Premium bzw. bei Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort beträgt die Kaution AUD 500,- für den Safari Auto, Maverick und den Outback (Betrag wird abgebucht). Bei allen anderen Kategorien wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

In allen Buchungsoptionen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich. Die Gebühren für Einwegmieten variieren mit der Route.
Bitte beachten Sie, dass bei Übernahme in Broome und Hobart eine Gebühr anfällt.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Genaue Details, ob und wie viele Kindersitze im jeweiligen Fahrzeug befestigt werden können, finden Sie bei der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Mietkosten entnehmen Sie der Preisliste (zahlbar vor Ort bzw. bei der Option Premium inklusive). Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre. Ein nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert! Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Der Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig haben.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenfrei angemeldet werden.
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

 

Kombinationsmieten:

Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL Gruppe.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.

Preisberechnung:

Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine
Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils am Wochenende neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.

 

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
o
Datumsänderung der Fahrzeugübernahme o Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
o Wechsel des Anmietungsorts
o Wechsel des Abgabeorts
o Wechsel des Fahrzeugtyps o Namensänderung

Fahrtgebiete:

Campervans und Wohnmobile (2WD’s) dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz. Ausnahmen sind Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen sowie Touristenattraktionen, die nicht länger als 12km sind.
Inseln dürfen auf befestigten Straßen befahren werden, solange vorab eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde. Generell nicht erlaubt sind ungeteerte Straßen, die länger als 12 km sind, alle Skizufahrtsstraßen von Juni bis September, alle Strände, Old Gunbarrel Hwy, Great Central Road.
Folgende Strecken müssen vorab genehmigt werden bzw. sind nicht erlaubt:

Queensland: Genehmigung erforderlich: Nördlich von Laura/Cooktown, North Stradbroke Island und Magnetic Island
Nicht erlaubt: Fraser Island, Moreton Island, Cape York von Dezember bis Mai, Old Telegraph Track Richtung Cape York

South Australia: Genehmigung erforderlich: Kangaroo Island

Tasmanien: Genehmigung erforderlich: Bruny Island

Western Australia: Nicht erlaubt: Canning Stock Route, Nanutarra Road (nicht asphaltierte Abkürzung nach Tom Price), Karijini National Park (nicht asphaltierte Straßenabschnitte)

Northern Territory: Nicht erlaubt: Lost City in Litchfield Park, Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke), Gunlom Area, Gubara, Shady Camp, Old Jim Jim Road, Jim Jim Falls, Twin Falls, Mereenie Loop Road (nicht asphaltierte Straßenabschnitte), Ernst Giles Road, Old South Road

Folgende Strecken müssen vorab genehmigt werden bzw. sind nicht erlaubt:

Queensland: Genehmigung erforderlich: Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Cape York (nördlich von Laura/Cooktown*), Bloomfield track
Nicht erlaubt: Fraser Island, Moreton Island, Old Telegraph Track Richtung Cape York, CREB Track, Cape York von Dezember bis Ende Mai, Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke), Starcke Track, Fenchman Track

South Australia: Genehmigung erforderlich: Oodnadatta Track*, Strzelecki Track*, Birdsville Track*

Tasmanien: Genehmigung erforderlich: Tasmanien generell

Western Australia: Genehmigung erforderlich: Bungle Bungles, Gibb River Road, Kalumburu Road, Mitchell Falls/ Plateau
Nicht erlaubt: Old Gunbarrel Highway, Canning Stock Route

Northern Territory: Genehmigung erforderlich: Arnhem Land*, Larapinta Road zwischen Hermannsburg und Petermann, Plenty Highway*, Finke Road (zwischen Alice Springs und Oodnadatta), Chambers Pillar Nicht erlaubt: Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Central Arnhem Road (nach Beswick), Southern Lost City (Limmen National Park), Old South Road (von Maryvale bis Finke)
*Wenn Sie diese Strecken befahren wollen, empfiehlt Britz aus Sicherheitsgründen dringend die Miete eines Satellitentelefons.

Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten. Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Britz eine Strafgebühr von bis zu AUD 300,-/ Vorfall.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse erfordern, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern (GST) in Höhe von 10% sind auf alle in Euro bezahlten Leistungen in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in AUD zu bezahlenden Beträge, die innerhalb dieser Mietbedingungen genannt werden, sind diese Steuern ebenfalls bereits enthalten.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationen sind in der Regel täglich von 9:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Letzte Anmietung / Rückgabe 15:00 Uhr.

Fahrzeugübernahme Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station. Um die Fahrzeugübernahme so schnell, sicher und einfach wie möglich zu gestalten, ist es verpflichtend vor Anmietung einen Online Check- In auszufüllen (detaillierte Infos erhalten Sie mit den Reiseunterlagen). So können Sie sich zu Hause in Ruhe die Mietbedingungen durchlesen sowie Demonstrations-Videos anschauen und sich mit den Fahrzeugen vertraut machen. Anhand des Online Check- Ins wird der Mietvertrag vorbereitet und liegt beim Vermieter bereits vor, wenn Sie an der Mietstation eintreffen und Sie sparen kostbare Urlaubszeit.

Fahrzeugrückgabe  Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren und Zusatzkosten.

Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie).

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie  Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Fahrzeugausstattung Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung: 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung: Besteck und Schüssel, Toaster Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, , Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel, Toilettenchemikalien und Feuerlöscher.

Reinigungsgebühren: Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr berechnet.

Strafzettel, Bearbeitungs- und Mautgebühren: Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 75,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Pannenhilfe, Reparaturen Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Warnsystem: Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet. Dieses beinhaltet unter anderem: - witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen, o Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h), - Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu AUD 300,- anfallen.

Kreditkartengebühren: Für alle anderen vor Ort anfallenden Kosten fallen folgenden Kreditkartengebühren an: 1,21% bei Visa und Mastercard bzw. 2,6% für American Express.

Propangas Bei Übernahme kann gegen eine Gebühr eine Gasflasche erworben werden. Bei Fahrzeugabgabe kann die Gasflasche leer zurückgegeben werden.

Mautgebühren Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden. Der Vermieter behält sich vor alle Mautgebühren der Kreditkarte der Kunden zu belasten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von AUD 75,-.

Haustiere Hunde und Katzen sind erlaubt (maximal 2). Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- an.  Maximal 2 Haustiere sind erlaubt.

Extras: vor Ort können Sie unter anderem folgendes zubuchen
Refuelling Pack: beinhaltet 1. Tankfüllung und 1. Gasfüllung
Cleaning Pack (Rückgabe in Darwin, Alice Springs, Adelaide, Broome und Hobart) beinhaltet die Innenreinigung
Cleaning Pack (Rückgabe in Brisbane, Cairns, Melbourne, Perth und Sydney) beinhaltet die Leerung der Abwassertanks sowie der Toilette sowie die Innenreinigung

Bettwäscheservice: Bei der Buchungsoption "Premium" ist ein kostenloser Bettwäschetausch auf Anfrage nach 7 Tagen an jeder Station möglich

Toilettenchemikalien: Bei der Buchungsoption "Premium" sind bereits 3x Toilettenchemikalien inklusive.

Stornierung:

bis 61 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

60 - 22 Tage vor Reisebeginn: 20% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

21- 7 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

6 - 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

ab Reisebeginn/nicht Antritt: 95% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage

Selbstbehalts-Versicherung SBAV:

(*1) = bei 4WD nur gedeckt, wenn vor Ort zusätzliche 4WD Max Cover Versicherung gekauft wird. Dies ist nur in Zusammenhang mit der Zusatzversicherung zur Reduzierung des Selbstbehalts möglich.

 Deckung SBAVDeckung Premium Paket
Unfall mit gegnerischem Fahrzeug
Unfall ohne gegnerisches Fahrzeug
Unfall mit Tier
Überschlag ohne gegnerisches Fahrzeug
Dachaufbau (*1)
Unterboden (*1)
Reifen
Windschutzscheibe
Markise
Abschleppkosten
Wasserschäden
Diebstahl
Vandalismus
Eigentum Dritter
Nutzungsausfall
Einleitung:

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot und der entsprechenden Buchungsoption. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Versicherung:

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von AUD 20 Mio. ist in allen Buchungsoptionen eingeschlossen.

* Basis: ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick, Outback) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.

Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
Reduziert die Selbstbeteiligung auf AUD 500,- bei den Safari Auto, Maverick und Outback pro Schadensfall.

* BasisPLUS: wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise.

* Premium: ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). Versichert sind auch Schäden am Dach und Unterboden, Windschutzscheibe, Reifen sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen Kategorien Safari Auto, Maverick, Outback).

HINWEIS für den Safari Auto, Maverick und den Outback: die von Britz vor Ort einbehaltene Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 500,- wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise.

Vorgehensweise im Schadensfall bei Rückerstattung über die HanseMerkur Reiseversicherung AG: Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:

o umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
o
umgehende Benachrichtigung des Vermieters
o bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
o eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann

Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.

Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:

o Schäden durch unsachgemäße Behandlung
o wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
o Schäden an der Inneneinrichtung
o Schäden an der Markise
o Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
o Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
o Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
o Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
o Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.

Während des Online-Check-Ins oder vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden:

„4WD Additional Cover“ (nur buchbar bei Abschluss der Zusatzversicherung zur Reduzierung der Selbstbeteiligung vor Ort oder bei Buchung der Buchungsoption Premium)
Kat. Safari Auto, Maverick und Outback
o reduziert die Selbstbeteiligung auf null
o versichert Schäden am Unterboden und Dach
o versichert Schäden an der Markise
o versichert den unbegrenzten Ersatz und Einbau von Windschutzscheiben und Reifen o versichert Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
o deckt Kosten, die beim Abschleppen von Allrad-Fahrzeugen entstehen (vorausgesetzt Fahrtbeschränkungen wurden eingehalten
o beinhaltet unlimitierte Kilometer

“Extended Roadside Assistance“:
beinhaltet Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Lieferung von bis zu 20 Liter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis zu AUD 150,- (Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen)

Windscreen and Tyre Protection Plus Extended Roadside Assistance”:
beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der „Extended Roadside Assistance“ die Kosten für eine Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden

„Singe Vehicle Rollover” (nur buchbar bei Premium):  Zusatzversicherung Überschlag/Umkippen: versichert Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
o Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
o Schäden am Dach und Unterboden (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
o Schäden durch falsches Montieren von Autozubehör (z.B. Gepäckträger)
o Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
o Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (versichert im Premium, ausgenommen Allradfahrzeuge)
o Schaden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
o Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel o Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten
o Verlust oder Schäden an Privatgegenständen
o Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
o Schäden verursacht durch Haustiere
o Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
o Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen

Wichtig Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Australien nichtig!

Beachten Sie unbedingt die Informationen des Vermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, wie Sie sich im Falle eines Schadens zu verhalten haben.

Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.

Kaution:

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express) oder per Debit-Kreditkarte (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungsoption.

Im Basis und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim BasisPlus beträgt die Kaution AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick und Outback) Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Bitte beachten Sie, dass nur bei Nutzung einer VISA oder Mastercard auch die auf die Kaution anfallenden Kreditkartengebühren wieder zurückerstattet werden

Bei Buchung der Option Premium bzw. bei Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort beträgt die Kaution AUD 500,- für den Safari Auto, Maverick und den Outback (Betrag wird abgebucht). Bei allen anderen Kategorien wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.

Selbstbehalt:

Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet.

Freikilometer / -meilen:

Bei den Allradfahrzeugen sind 300km/Tag enthalten. Sie können für Ihr Fahrzeug vorab Kilometerpakete dazu buchen, was günstiger ist als die Kilometer vor Ort zu zahlen. Kilometerpakete (je 500km) müssen im Voraus gebucht und bezahlt werden. Für ungenutzte Kilometer gibt es keine Rückerstattung. Pro Extrakilometer fällt vor Ort bei Rückgabe eine Gebühr von AUD 0,55/km an.

Einwegmieten:

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich. Die Gebühren für Einwegmieten variieren mit der Route.
Bitte beachten Sie, dass bei Übernahme in Broome und Hobart eine Gebühr anfällt.

Kinder:

Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Genaue Details, ob und wie viele Kindersitze im jeweiligen Fahrzeug befestigt werden können, finden Sie bei der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Mietkosten entnehmen Sie der Preisliste (zahlbar vor Ort bzw. bei der Option Premium inklusive). Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.

Fahrer:

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre. Ein nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert! Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Der Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig haben. 
Zusatzfahrer können vor Ort kostenfrei angemeldet werden.
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

 

Kombinationsmieten:

Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL Gruppe.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.

Preisberechnung:

Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine
Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils am Wochenende neu festgelegt.

WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.

 

Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
o
Datumsänderung der Fahrzeugübernahme o Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
o Wechsel des Anmietungsorts
o Wechsel des Abgabeorts
o Wechsel des Fahrzeugtyps o Namensänderung

Fahrtgebiete:
4WD Camper (Kat. Outback, Safari Auto, Maverick) dürfen auch auf zugelassenen, nicht asphaltierten Straßen gefahren werden, die auf einer offizielle Karte erfasst sind.

Folgende Strecken dürfen befahren werden solange vorab eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde:
Alle Inseln, alle abgelegenen unbefestigten Straßen, Simpson Desert*, Gunbarrel Highway*, Tanami Track, Savannah Way (von Normanton bis Borroloola) sowie Sandover Highway*.
Generell nicht erlaubt ist das Befahren von Stränden.

Folgende Strecken müssen vorab genehmigt werden bzw. sind nicht erlaubt:

Queensland:
Genehmigung erforderlich:
Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Cape York (nördlich von Laura/Cooktown*), Bloomfield track
Nicht erlaubt: Fraser Island, Moreton Island, Old Telegraph Track Richtung Cape York, CREB Track, Cape York von Dezember bis Ende Mai, Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke), Starcke Track, Fenchman Track

South Australia:
Genehmigung erforderlich:
Oodnadatta Track*, Strzelecki Track*, Birdsville Track*

Tasmanien:
Genehmigung erforderlich: Tasmanien generell

Western Australia:
Genehmigung erforderlich:
Bungle Bungles, Gibb River Road, Kalumburu Road, Mitchell Falls/ Plateau
Nicht erlaubt: Old Gunbarrel Highway, Canning Stock Route

Northern Territory:
Genehmigung erforderlich:
Arnhem Land*, Larapinta Road zwischen Hermannsburg und
Petermann, Plenty Highway*, Finke Road (zwischen Alice Springs und Oodnadatta), Chambers Pillar Nicht erlaubt: Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Central Arnhem Road (nach Beswick), Southern Lost City (Limmen National Park), Old South Road (von Maryvale bis Finke)
*Wenn Sie diese Strecken befahren wollen, empfiehlt Britz aus Sicherheitsgründen dringend die Miete eines Satellitentelefons.

Fahrten auf nicht geteerten, abgelegenen Straßen, die nicht auf einer offizielle Karte erfasst sind bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten. Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Britz eine Strafgebühr von bis zu AUD 300,-/ Vorfall.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse erfordern, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen.

Steuer:

Die örtlichen Steuern (GST) in Höhe von 10% sind auf alle in Euro bezahlten Leistungen in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in AUD zu bezahlenden Beträge, die innerhalb dieser Mietbedingungen genannt werden, sind diese Steuern ebenfalls bereits enthalten.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs:

Die Stationen sind in der Regel täglich von 9:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Letzte Anmietung / Rückgabe 15:00 Uhr.

Fahrzeugübernahme Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station. Um die Fahrzeugübernahme so schnell, sicher und einfach wie möglich zu gestalten, ist es verpflichtend vor Anmietung einen Online Check- In auszufüllen (detaillierte Infos erhalten Sie mit den Reiseunterlagen). So können Sie sich zu Hause in Ruhe die Mietbedingungen durchlesen sowie Demonstrations-Videos anschauen und sich mit den Fahrzeugen vertraut machen. Anhand des Online Check- Ins wird der Mietvertrag vorbereitet und liegt beim Vermieter bereits vor, wenn Sie an der Mietstation eintreffen und Sie sparen kostbare Urlaubszeit.

Fahrzeugrückgabe  Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren und Zusatzkosten.

Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie).

Allgemeine Informationen:

Modellgarantie  Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.

Fahrzeugausstattung Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung: 1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung: Besteck und Schüssel, Toaster Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, , Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel, Toilettenchemikalien und Feuerlöscher.

Reinigungsgebühren: Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr berechnet.

Strafzettel, Bearbeitungsgebühren: Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 75,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Pannenhilfe, Reparaturen Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Warnsystem: Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet. Dieses beinhaltet unter anderem: - witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen, o Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h), - Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu AUD 300,- anfallen.

Kreditkartengebühren: Für alle anderen vor Ort anfallenden Kosten fallen folgenden Kreditkartengebühren an: 1,21% bei Visa und Mastercard bzw. 2,6% für American Express.

Propangas Bei Übernahme kann gegen eine Gebühr eine Gasflasche erworben werden. Bei Fahrzeugabgabe kann die Gasflasche leer zurückgegeben werden.

Mautgebühren Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden. Der Vermieter behält sich vor alle Mautgebühren der Kreditkarte der Kunden zu belasten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von AUD 75,-.

Haustiere Hunde und Katzen sind erlaubt (maximal 2). Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- an. Maximal 2 Haustiere sind erlaubt.

Stornierung:

bis 61 Tage vor Reisebeginn: 5% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

60 - 22 Tage vor Reisebeginn: 20% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

21- 7 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

6 - 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

ab Reisebeginn/nicht Antritt: 95% des Rechnungsbetrages jedoch mindestens 150 EUR

Keine Erstattung von ungenutzten Miettage